Doch darf er. In unserem Haus gibt es solch einen Fall. Der Vermieter A erlaubt seinem Mietern Hunde, der Vermieter B von der Nachbarwohnung nicht. Und das ist völlig legitim, da jeder Vermieter über sein Eigentum im Rahmen der Legalität selbst entscheiden kann.
Ich sprach von einer Wohnanlage mit EINEM Vermieter.
Loop* das wollen wir wohl auch ganz stark hoffen! Ansonsten gehts den Kleinen gut und bis auf zwei Mädchen sind auch alle vermittelt. Sie proben schonmal wer am lautesten bellen, knurren oder sonstige Geräusche von sich geben kann
Auch mal kurz meinen Senf dazu geben will Wenn im Mietobjekt bereits Hundehaltung erlaubt wurde, so darf der Vermieter einem anderen Mieter dasselbe Recht nicht verwehren!!!