Da schließe ich direkt eine Frage an, die mir schon länger im Kopf herumspukt: Was heißt denn "an der Leine"? Kurze Leine? Lange Leine? Zählt auch eine Schlepp, die ich in der Hand halte? Oder wie wird das genau definiert?
Kommt wohl auch drauf an.... in Niedersachsen musste ich einmal zahlen, weil mein Hund nicht an einer kurzen Leine war, sondern an einer 10 Meter Schleppleine, die ich in der Hand gehalten habe. Der Ordnungsbeamte bezog sich auf das Gesetz, dass da was von 2 Metern steht. Ich wollte nicht diskutieren und zahlte. (leicht unfair fand ich nur, dass die Dame mit der Flexileine nicht zahlen musste, die auch länger als 2 Meter war) - das war aber schon vor 10 Jahren, also ewig lange her
In einem anderen LK von Niedersachsen wurde nie angemahnt, wenn wir mit Schleppleinen spazieren gingen.
Bei mir im Ort (Kreis Schleswig-Flensburg) wurde mir gesagt, dass ich doch auch die alte Hündin bitte anleinen möchte - ob an der Leine oder mit Bindfaden war dem Herren egal. Bis jetzt wurde ich deswegen (also wegen der SL ) nie angemahnt, weder von der Forstbehörde, noch von der Ordnungsbehörde,die eine Zeitlang verschärft Kontrolle liefen....
Aber ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob hier im Wald eine gewisse Leinenlänge vorgeschrieben ist, ich hab diesbezüglich nie gefragt