Also: Sowohl HuTa als auch HuP sind ja genehmigungspflichtig bei
- Vetamt
- Bauamt
Es kann sein, dass Lage und Gestaltung bei der Unterbringung der Gasthunde über Nacht, nicht die Vorgaben erfüllen, so dass nur
Hundetagesstätte genehmigt wird.
Pension ist i.d.R. Ähnlich wie im Humanbereich mit Übernachtung verbunden.
Beide Formen unterliegen gewissen Kriterien, die erfüllt werden müssen, wobei die Behörden da immer einen gewissen Ermessungsspielraum haben.
Bei der Beantragung der Genehmigung muss man in der Regel beim Vetamt:
1. Sachkunde nachweisen
2. Genehmigung durchs Bauamt zur Nutzung der Immobilien zu diesem Zweck vorlegen
3. Betreuungskonzept vorlegen (Anzahl der Hunde, Betreuungsschlüssel Personen/Hunde)
4. Hygienekonzept vorlegen
Und dann findet i.d.R. noch die Begehung durch das Vetamt statt und dann wird eben entschieden, ob und in welchem Umfang Hunde betreut werden dürfen.
Dann ist da noch die Sache mit dem FirmenNamen, der ja - sofern noch nicht bei jemand anderen vorhanden, frei gewählt werden kann, unabhängig von der Betreuungform.
Also z.B. Pfötchenhotel, Hundehotel, Tierbetreuung, Tagesstätte zur wilden Bande, Hundepension Sternchen - was aber nicht zwangsläufig zu dem passt, was der Betreuer anbietet.
Denn meistens steht die Namensfindung vor der Erlaubnis durch die Behörden.
Und viele machen sich eben bei der Namensgebung nicht ganz so viele Gedanken, ob der Name im eigentlichen Sinne verstanden wird, etc.
Preislich ist es dann wieder die individuelle Kostenkalkulation, sprich abhängig von den individuellen Betriebskosten.