Du solltest mit deinem Landkreis in Kontakt treten, je nach La sind diese kulanter.
Vielleicht kannst du einen Wesenstest nachholen und den Hund dort melden oder eine Sondergenehmigung bekommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo/__2.html
in dem Link steht unter Punkt 3: Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.