Beiträge von Kenjada

    Wieso sollten sie ihn töten?

    Wenn ein Mensch auf dem Boden liegt zwicken ihn einige Hunde, wenn dieser nicht reagiert können sie beißen.


    vielleicht war der Mann doof gestürzt und kurz Ohnmächtig, die Hunde schupsen, bellen und beißen ihn dann. Weil sie mit der Situation überfordert sind?

    Ich bin gespannt ob es sich aufklären wird.

    Feste Auflagen sind die Erlaubnis der aufnehmenden Behörde, Chip, Haftpflicht für den Hund, blütenweißes polizeiliches Führungszeugnis und ein Sachkundenachweis (gilt nur für den jeweiligen Hund). Ab 15 Monaten muss ein Wesenstest abgelegt werden. Nur bei positivem Test gibts Leinenzwangbefreiung. Ab 9 Monaten bis zum positiven Wesenstest gilt Maulkorbzwang. Je nach aufnehmender Behörde muss mit drastisch erhöhten Hundesteuersetzen gerechnet werden.


    Es gilt der Augenschein. _Schnitzel_


    Deinen Ansatz zur Phänotypisierung verstehe ich nicht. Du weißt doch, was Du da hast? Das wird auch jeder Ordnungsamtsmitarbeiter und jeder Zollmitarbeiter sehen, die sind ja üblicherweise auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen und dürften jeden Umgehungsansatz und jede Geschichte kennen.


    Die Tierheime sind leider voll mit Hunden, deren Halter die Auflagen umgehen wollten :( :

    bei uns im Landkreis ist nur Leinenpflicht VOR dem Sachkundenachweis und KEIN Maulkorb, dieser kann angeordnet werden aber wird sehr selten.

    Bus und Bahn ausgenommen, da gilt Maulkorbpflicht aber für fast alle Hunde.

    Das Problem bei Warnungen vor dem Hund ist ja, dass du damit "zugibst", dass du wusstest, dass dein Hund gefährlich ist. Das kann bei einem extrem weltfremden Richter greifen, wenn der Hund was getan hat.

    Entsprechend wären solche Schilder wohl auch nur problematisch (für dessen Besitzer) wenn wirklich jemand/er dort einem Hund was tut.

    in Hessen z.B muss bei bestimmen Hunde (SoKa) ein Warnschild hängen. Aber auch bei Hunden, bei denen die Gefahr besteht, dass er beißen könnte. Hängen die Schilder nicht und es passiert etwas dann haftest du.

    Mein kleiner Hausdrache :herzen1:Schatz hat heute Geburtstag und sie ist immer mit ihrem Alter beschäftigt.

    Es gibt Gemüsesuppe zu Mittag und sie sagt, dass sie der Geruch und Geschmack davon an ihre Zeit als Kind im Kindergarten erinnert.

    Ich tat ganz verwundert und sagte: „Echt? Daran erinnerst du dich noch?“ :-D

    ich hatte (an deiner Stelle) gesagt: wie, als du jung warst hat man schon das Feuer entdeckt gehabt, um Kochen zu können? ?

    Aber falls die Behörde nein sagt: nicht reinschmuggeln! Egal wie locker sie sonst sind oder wie streng, wenn das auffliegt, dann bist du den Hund los.


    daher sorge für einen Plan B, ich denke eine gute Unterkunft ist nicht schlimm für einen Hund und auch für dich eine Erleichterung, es kann immer mal etwas sein und der Hund braucht einen anderen Schlafplatz und wenn ein Hund es gewohnt ist und die Leute kennt sind auch 8 Wochen kein Problem.

    die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat

    Und genau das ist der Knackpunkt.

    Der TE hat seinen Wohnsitz in Hessen. Sprich der Verdacht des Imports wird hier noch stärker aufkommen, als bei jemanden, der nur für zwei Monate im Hotel wohnt.

    Hinzu kommt, dass Hessen in Hinsicht auf diese Rasse nicht gerade die laschesten Auflagen hat. Da geht es bei der Erlaubnispflicht los, mit dem Haftpflichtnachweis weiter bis hin zu Leinen und Maulkorbzwang und entsprechender Sicherung und Kennzeichnung des Grundstücks.

    ich wohn in Hessen. Wir hatten Pitbulls und ich muss sagen gerade je nach Landkreis wird es sehr streng gehandhabt und anderen legen es locker aus.
    hier bei uns: Kennzeichnung vom Grundstück ja aber es ist ok wenn es normale Warnschilder sind, Leinenzwang kann aufgehoben werden usw. allein in meiner Gegend leben ca 10 Listenhunde, keine Ahnung wie viele im Dorf, kosten nicht mehr wie andere Hunde.
    deshalb war meine Empfehlung die zuständige Behörde.