Mein TA kastriert auch nicht.
er hat das damit begründet:
- Inkontinenz
- wesensänderung
bei zu jungen Hündinnen oder Rüden kann es sein das sie nie richtig erwachsenen werden.
Bei Rüden kann es passieren, das sie kastriert sind, sie es aber nicht merken und trotzdem bei einer heißen Hündin durchdrehen usw.
Er empfiehlt wenn eine sterilisation oder eine Hormonspritze um zu sehen welche Auswirkungen es auf das jeweilige Tier hat.
Wenn die Hormonspritze positiv war, kann man sterilisieren oder zur Not kastrieren.
Und es wiederspricht doch dem Tierschutzgesetzt:
weitere Haltung und / oder Verwertung
- wenn ich eine Hündin einzeln halte, dann muss ich sie nicht kastrieren lassen um sie weiter halten zu können. Wenn ich sie sterilisieren lassen oder dem Rüden eine Spritze gebe (falls es 2 Hunde sind) dann kann ich die Hunde auch weiter halten.
also: kastration nicht nötig - da genug Alternativen - daher wiederspricht es dem Tierschutzgesetz.
bei Tierheimen ist es so dass man eine Kastration durchführt und diese vor dem Tierschutzgesetzt als ok hinstellt weil:
- Gruppenhaltung - Hunde können nicht wie im Privathaushalt immer im Auge behalten werden
- Wenn Rassehunde da sind, die Gefahr das diese doch in die falschen Hände geraden und zum vermehren genutzt werden.
- Hunde können geklaut werden und dann auch zum vermehren missbraucht werden
- Hunde können nicht so gesichert werden, dass es nicht doch zu einem Unfall kommt.
Somit kann der Tierschutz sich auf Punkt 3 beziehen aber nicht der Privat-Halter.
(Meine leihenhafte Meinung)