@ darkshadow
ich glaube rein juristisch liegst Du diesmal falsch. Wobei - über sowas streiten sich ja auch immer noch die Experten.
In meinem Artikel aus der Zeitschrift heißt es nämlich:
ZitatDer Vermieter kann nicht nach Lust und Laune entscheiden....
der Mieter ist keinesfalls der Willkür des Vermieters ausgesetzt. Vom Vermieter ist zu verlangen, dass er die Entscheidung aufgrund einer Interessensabwägung trifft und die Erlaubnis nur versagt, wenn hierfür Sachgründe vorliegen. Mit anderen Worten: Tierhaltung ist grundsätzlich erlaubt. Beschränkungen ergeben sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere aus den der Tierhaltung entgegenstehenden Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner.
Daher wird es faktisch kaum Gründe geben, kleine Hunde und Katzen zu verbieten.
lg
susa