ZitatSchade, dieses Wochenende bin ich in Hannover.
Birgit, die Leinenbefreiung gilt ja aber trotzdem ausschließlich für ausgewiesene Hundefreilaufflächen - ansonsten muss der Hund immer an die Leine, ob mit oder ohne Leinenbefreiung. Zumindest theoretisch... Dass das bei Joy nun wirklich nicht notwendig ist, seh ich ein.
Musste das grad nur mal sagen, weil da von vielen HH immer so grundsätzlich falsch verstanden bzw. weitergegeben wird. *klugscheißermodus wieder aus*
Jap, ich generalisiere das immer falsch, übertrage das von Harburg auf ganz Hamburg - geht aber leider nicht.
In Harburg ist es nämlich so:
In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Harburgs ist auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben.
(Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und –flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen, Biotope, Forstflächen sowie Kleingartenanlagen.)
http://www.hamburg.de/start-hundeauslaufzonen-harburg/
Ok, ich versuche mir das mal in den Kopf zu rammen, dass es auf den Bezirk ankommt
Danke für den Hinweis!