Hallo Angela,
mein Vers.-Vertreter hat zu mir gesagt, dass der Hund ab seiner Ankunft bei Dir Hund in der normalen privaten Haftpflicht bis zur nächsten "Fälligkeit" derselben (also im nächsten Jahr) mitversichert ist (ich glaub er hat es als "neu hinzukommendes Risiko" bezeichnet). Frag doch mal bei Deiner Haftpflicht-Versicherung nach.
Danach sollte eine Hundehalterhaftplicht abgeschlossen werden.
LG Bine