Beiträge von SavoirVivre

    Also wenn Dein Hund daraus resultierend gesundheitlich beeinträchtigt ist, würde ich den Weg zum Anwalt (wegen Tierarztkosten, etc.) verstehen. Wenn es rein um die Optik geht wäre es für mich drüber. Aber die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen und keiner hier hat das Recht eine diesbezügliche Entscheidung zu werten.

    Nicht lachen, aber bei uns hat sich seit dutzenden Jahren Vogelsand bewährt.

    Alles was ich nicht mit Hundekotbeutel aufgeklaubt bekomme, wird zusätzlich mit Vogelsand bestreut (und ggfs. soweit möglich nochmal aufgesammelt). Ich hab, wenn ein Hund dünnen Stuhl hat, immer ein keines Säckchen Vogelsand dabei. Und im Sommer habe ich oft eine kleine Flasche Wasser dabei - eigentlich für den Eigenbedarf, kann aber problemlos zweckentfremdet werden.

    Oh nein, ihr macht mir ja Mut |)

    Ich habe zum Glück für Coco von der letzten OP noch einen riesigen Kragen (so eine gepolsterte Scheibe). Die wird sie dann wohl auch tragen müssen.

    Bis jetzt hat sie Nähte aber eigentlich immer in Ruhe gelassen.

    Aber das ruhighalten wird wohl unser Hauptproblem werden...

    wann wird Coco denn operiert?

    Davon kann ich ein Lied singen. Herr Hund springt "nie" Menschen an zur Begrüßung. Darf er nicht. Egal was passiert, die Vorderbeine dürfen max. paar wenige Zentimeter luftfreien Raum unter sich haben. Funktioniert seit > 6 Jahren ausnahmslos und einwandfrei.

    Tja, Tag sechs nach Kreuzband OP. Was macht er? Zur Begrüßung erstmal schön auf den Hinterbeinen gestanden zum Hallo sagen :headbash:.

    Wenn ich das richtig sehe, scheint lt. Bußgeldkatalog von Hamburg das Abstellen von (und vermutlich übernachten in) einem Wohnwagen genauso schwer bestraft zu werden wie Parken und befahren mit einem Kraftfahrzeug:

    https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-naturschutz/#hh

    Wenn man ganz genau weiß, um welches Schutzgebiet es sich handelt, kann man auch in der dafür zuständigen Verordnung nachschauen, wie es geregelt ist: https://www.hamburg.de/schutzgebietskarte/

    Beispiel: "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Groß Flottbek" -- da ist nur Zelten verboten, von Wohnwagen oder Wohnmobilen steht da nichts.

    Hm, aber gilt dies auch für offizielle Parkplätze? Also (natürlich) nicht wild mitten in einen LSG oder NSG, sondern auf ausgewiesenen Parkplätzen ohne Zeitbegrenzung oder Gewichtsbegrenzung.

    Weil tagsüber parken ist ja erlaubt, klar, da Parkplatz.

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    Oje, gute Besserung!!!