Zitat
Dein Hund muß in D so gesichert sein, das er niemanden verletzen kann! Ob das sinnig ist oder nicht, ist eine andere Frage
Ich habe gerade mit meinem Vater darüber gesprochen der Polizist ist.
Er meinte wenn dein Hund einen Einbrecher in deinem Haus beißt, sollstest du eigentlich nichts zu befürchten haben.
Denn es ist Unbefugten untersagt in fremde Häuser zu gehen ohne die Erlaubnis des Eigentümers zu haben.
Da dein Hund im Haus war, war er so gesichert das er niemanden beißen konnte.
Er war ja im Haus eingesperrt.
Das gleiche, so meinte er, gillt fürs eigene Grundstück.
Wenn du einen Zaun um dein Grundstück gezogen hast, wo du auch beweisen kannst, dass dein Hund nicht rauskommt, dürfte dir auch keine Schuld gegeben werden.
Wenn du dann noch an deinem Tor stehen hast "Unbefugten ist das betreten verboten" machst du damit deutlich keine Fremden auf deinem Grundstück haben zu wollen, ohne deine Erlaubnis.
Wenn du jetzt noch ein Schild anbringst "Vorsicht bissiger Hund" , warnst du noch vor deinem Hund.
Durch dein Zaun ist dein Hund aber so gesichter das er niemanden beißen kann, solange er nicht auf dein Grundstück geht.
Somit bist du im Recht wenn jemand ohne Erlaubnis dein Grundstück betritt.
Auch wenn dich jemand angreift, darf dein Hund zu beißen.
Der Hund ist in dem Moment eine Waffe und du darfst zur Notverteidigung immer eine höhere Waffe benutzen als dein Gegenüber.
Mein Vater meint, er wüsste jetzt keine Gesetzlichenbestimmungen die dagegen sprechen.