Beiträge von Andrea HB

    Ja, ich habe Tabletten bekommen. Da musste er morgens und Abends ne halbe nehmen und eine Salbe, so ne klare, die ins Ohr musste.
    Wir waren aber auch sehr früh damit da, da war das noch nicht so tief und doll. Das war nach 4 Tagen vorbei.

    Zitat

    Also herscht auf einen öffentlichen Weg vor Mietshäusern Leinenzwang wenn der Vermieter, dass will??

    und wie sieht das mit ner kleinen Grünanlage vor dem Haus aus?? :hilfe:

    Edit: achja danke für die schnelle antwort =)

    ÖFFENTLICHER Weg !
    Das ist öffentlich und gehört somit nicht zu einem Mietshaus !

    Damit sit wohl der Weg ab dem Grundstück gemeint, abr nicht der Fußgängerweg der Öffentlich ist der zu dem Grundstück führt...

    Ich hatte das gleiche... Als ich von zu Hause auszog ist unsere Hündin (Schäferhund-Labrador Mix) bei meiner Mama geblieben. Ab und zu habe ich meine Mama mal zu Hause besucht, aber meist ist sie zu mir gekommen (persönliche Sache mit ihrem Lebensgefährten). Und da ich 2 Katzen hatte.. Naja, ich bin dann nach ca. 1,5 Jahren mal wieder bei ihr gewesen und habe einen Schock bekommen und geweint. Unsere Asta hatte rapide abgebaut und war kaum noch in der Lage zu laufen. Sie hatte auch noch gefressen und geschmust, aber der Rest... Ich sagte meiner Mom das sie sie erlösen sollte, aber davon wollte sie nichts hören. "Sie hat keine Schmerzen und solange sie noch frisst...."
    Nach 4 Wochen rief meine Mom mich an und sagte es ist soweit, ob ich sie begleiten könnte. Wir haben Asta ins Auto getragen und zum Tierarzt rein.
    Als es soweit war konnte meine Mutter nicht mehr und ging raus. Sie hatte den ganzen Weg schon bitterlich geweint. ich habe Asta ihren Kopf gehalten und blieb bei ihr bis es vorbei war. Ich bin froh das ich das getan habe, denn so habe ich mich von ihr verabschiedet.
    Meine Mutter hatte lange getrauert und wollte nie wieder einen Hund.
    Dann sah sie Max in der Zeitung und holte ihn aus dem Tierheim.
    ich glaube wenn dem was passiert... das würde meine Mutter nicht verkraften.

    Reagiert sie auf Superleckerlies ??? Z.B. Leberwurst oder so ? Wenn ja, ihr unter die Nase halten und damit in die Richtung laufen wo du hin willst. Erst geben wenn sie wieder mit läuft.

    Nein, aber da steht das wenn ein Jäger im Wald oder Feld einen Hund sieht der hetzt (also auch hinter einem Wild z.B. hinterher läuft) und dieser als Streuner gilt (also Du nicht zu sehen bist) dieser Hund auch erschossen werden darf !!!!!
    Ich könnte bei meinen beiden nicht garantieren, das sich NICHT hinterherlaufen !
    Das währe mir ein Versuch nicht Wert !

    Zitat

    Ich versteh darunter auch "ÜBERALL" :/

    Und ich find das soooooo ätzend....

    Andrea, haste am WE Zeit für ne Gassirunde? :D

    Wahrscheinlich nicht. Samstag muß ich arbeiten und Sonntag haben wir Besuch...

    Aber sag mal, in Dreye an dem See, das ist doch Privatgrundstück ?! Oder ???
    Dann kann man doch Theoretisch dort die Hunde laufen lassen ?

    Zitat

    Ich hab jetzt mal gegooglet und konnte für NRW kein derartiges Gesetz finden... :???:

    http://www.hegering-gartow.de/Seiten/veranstaltungen.html


    UND
    Landesjagdgesetz
    Freilaufende Vierbeiner im Revier - zu diesem Thema finden sich auch Hinweise im Landesjagdgesetz (LJG) NRW. Sie regeln u.a. den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden. Dieses Problem kann sich schnell ergeben, wenn ein zunächst nur harmlos freilaufender Familienhund bei seinem Ausflug zufällig auf Hase oder Reh trifft und sich bei deren Verfolgung völlig der Einwirkung des Führers entzieht.

    In diesem Zusammenhang räumt das LJG in § 25(4) dem Jagdschutzberechtigten auch die Möglichkeit ein, einen wildernden Hund abzuschießen. Allerdings: Abschuß muß stets die letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes vor konkreter Gefährdung sein ("...Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen..."). Dieses Recht gilt regelmäßig nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunden. Im übrigen ist zu beachten, daß der Schütze ggf. den Beweis dafür antreten muß, daß tatsächlich alle Voraussetzungen für das Krümmen des Schießfingers vorlagen - schließlich hat er massiv in die Eigentumsrechte des Hundehalters eingegriffen. Insofern will in jedem Einzelfall gut überlegt sein, ob nicht ein Verscheuchen oder Einfangen des "wilden" Hundes, vielleicht auch ein Gespräch mit dem Hundehalter, der bessere Weg zur Problemlösung ist.
    :schockiert:
    HABE ICH AUS:
    http://www.ljv-nrw.de/umweltschutz/wildschutz.php

    Da fragt man sich 2x ob man den Hund laufen lässt....