ZitatWie Du schreibst gibt es einen Kindergarten in der Nähe.
Der Grundstückbesitzer haftet wenn ein Kind in seinem POOl zu Schaden kommt, auch wenn das Kind sich unberechtigt Zugang zum Grundstück verschafft.
Man ist verpflichtet den Pool zu beaufsichtigen oder VORKEHRUNGEN in der ART zu treffen, dass z.B. Nachbarskinder nicht ertrinken können.
Dazu gehört auch das Hineinfallen wenn kein Wasser enthalten ist.Beim Hund würde ich mir da weniger Sorgen machen. Tiere kann man herausholen, oder im Leerbecken eine Ausstieghilfe verwenden. Ein Bohlenbrett am Rand anlegen und dann könnte ALLES was krappeln kann , auch ein Kind wieder aussteigen.
Chlor/Wasserreinigungsmittel schaden dem Hund nicht wenn diese so gering im Wasser enthalten sind, wie es erlaubt ist für Menschen.
Bedenkenlos kann der Hund darin Schwimmen, wenn er beim Folienbecken die Wandung dabei nicht beschädigt.
Sehr fürsorglich!
Vielleicht ist ja zu beachten:
Wenn der Hund direkt beim Herausrennen in das Auto rennen würde, weil die Straße so nahe vorbei führt, sollte man die Möglichkeit nicht ausschliessen.
Wenn die Haustür auch nach Innen aufgeht, gibt es Hunde für die das kein Problem darstellt, die zu öffnen.
Die Tür-Klinke umsetzen kann da schon Abhilfe schaffen.
WUFF
MASSAvonSAMMY