Wenn es sich wirklich um einen Therapiehund handelt, der z. B. auch dabei hilft, Kinder dazu zu bewegen, dass sie sich überhaupt artikulieren (z. B. Autisten), dann hat das nichts mit "privatem Therapiehund" zu tun, sondern der Hund ist ein Arbeitsmittel (klingt blöd, ist aber so).
Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter, der einen Hund dienstlich führt, kann - soweit ich weiss - zumindest einen Teil der Kosten geltend machen. Und genau diese Möglichkeit sehe ich hier eigentlich auch.
Klar - jemand, der keine Hunde mag, würde auch keinen Hund in der Jugendarbeit einsetzen. Und es geht hier auch nicht darum, dass "der Steuerzahler" dem TS den Hund finanziert.
Der Hund steht hier auf gleicher Stufe wie bei anderen das Notebook, das Telefon oder der Blaumann. Dass man mit ihm kuscheln und spielen kann ist Zufall - mit dem Dienstnotebook kann man auch in der Partnerbörse surfen....
Also - bitte nicht gleich unterstellen, dass sich hier jemand auf Kosten anderer bereichern will.
Gruss
Gudrun