Hallo,
in einer Großstadt herrschen sicherlich andere Regeln als bei uns auf dem Land, doch eine Anleinpflicht innerhalb bebauter Gebiete und Parkanlagen gibt es hier auch. Ansonsten dürfen die Hunde, vorausgesetzt, sie sind abrufbar und wildern nicht, frei laufen.
Ich sehe es so, dass man seinen Hund grundsätzlich, wenn Fusßgänger, Jogger oder Radfahrer kommen, zu sich rufen sollte. Anleinen tue ich dann nicht, weil unsere beiden keine Anstalten machen, Jogger etc. zu jagen oder Fusßgänger zu belästigen.
Kommen uns fremde Hunde entgegen, die nicht angeleint sind, setze ich die Vernunft der Hundebesitzer voraus, nur verträgliche Hunde frei laufen zu lassen und leine unsere auch nicht an.
Anders sieht es bei entgegenkommenden, angeleinten Hunden aus. Da leine ich grundsätzlich an oder gehe im großen Bogen, unsere Hunde im FUSS, an den anderen vorbei. Auf keinen Fall lasse ich unsere Hunde zu dem angeleinten Hund gehen.
Mit diesem Verhalten habe ich selten schlechte Erfahrungen gemacht.
gut, der eine oder andere Radfahrer, Fußgänger hat mich schon mal angemault, ich solle meine Hunde anleinen, aber darüber gehe ich hinweg, wenn wir uns in einem Gebiet befinden, so grundsätzlich Freilauf möglilch ist.
Viele Grüße
Conny