Die Papiere besagen, dass der Züchter z.B. einem Verein angeschlossen ist. Er muss sich den Regularien unterwerfen.
Er kann also nicht mit einem X-beliebigen Hund, der Papiere hat, einfach loszüchten. Er muss Zuchtschauen besuchen und seinen Hund durch einen Richter bewerten lassen. Dazu muss der HUnd neben dem gewünschten körperlichen Erscheinungsbild auch wesensfest sein. Sehr ängstliche Hunde, die sich vom Richter nicht anfassen lassen, werden schlechter bewertet. Wurde der Hund mehrmals mit vorzüglich gewertet, ist der Zahnstatus einwandfrei, wird er angekört (mit ihm könnte dann gezüchtet werden). Die Einzelheiten bestimmt die sogenannte Körordnung.
Es wird das Mindestalter der Hündin vorgeschrieben, wann sie das erste Mal gedeckt werden darf.
Bei bestimmten Rassen sind Untersuchungen auf HD, Herzultraschalle und PRA vor der Zuchtzulassung vorgeschrieben.
In meinem Verein darf z.b. eine Hündin nur einmal im Jahr belegt werden. Mehr als 4 Würfe darf eine Hündin nicht haben.
Bei Wurfstärken mit mehr als 8 Welpen muss ein Gesundheitszeugnis von der Hündin und den Welpen dem Verband vorgelegt werden. Sind alle 8 Welpen lebensfähig, muss eine zweite Gesundheitsbescheinigung nach 3 Wochen vorgelegt werden.
Die Zuchtstätte ist vom Zuchtwart mindestens 2 Mal zu besuchen, von ihm wird der Wurf abschliessend in der achten Lebenswoche abgenommen, gekennzeichnet (Chip) und dokumentiert.
Der Züchter muss die Impfungen der Welpen vom Tierarzt bestätigen lassen und dem Zuchtwart vorlegen.
Etagenzucht ist nicht erlaubt.
Alle Deckakte und Würfe müssen dem Landeszuchtwart gemeldet werden.
Die Welpen dürfen erst nach der 12ten Woche abgegeben werden.
Vor dem ersten Wurf sind die Örtlichkeiten des Züchters durch den Zuchtwart zu besichtigen. Dazu gehören alle Räume, die auch vom Hund genutzt werden. Der Neuzüchter muss einen Sachkundenachweis vorlegen (VDH- Genetikseminar und Anatomie oder ein Züchterseminar des Vereins).
Das war jetzt grob eine Erklärung, was sein Abstammungspapier über den Hund aus der Zucht aussagt. Das hat erst mal gar nichts damit zu tun, ob man sich später selbst für das Züchten entscheidet.
Du siehst, Hunde mit Papieren unterliegen strengen Zuchtbestimmungen. Werden diese nicht eingehalten, kann man der Zuchtstätte die Ausstellung versagen. Papiere sind zwar kein Garant, dass das Tier absolut gesund ist, aber es stammt aus einer kontrollierten Zucht.
Es heisst also nicht, dass man mit einem Hund mit Abstammungsnachweis auch züchten kann. Wo wir wieder beim Anfang meines Posts wären.