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Spaetestens bei einem jaulenden/schreienden Hund waere ich durch die geschlossene Tuer gestuermt....auch nicht gerade die beste Methode Aenderung zu schaffen, aber ich denke nicht das ich in solch einem Moment an mich halten koennte.
Ich hoffe ich komme nie in die Situation...
Liebe Tanja - gottseidank wohnst Du nicht nebenan. Mein Julchen jault nämlich auch ab und an bitterlich - wenn ich zu langsam bin, den Radiowecker morgens auszustellen oder wenn das Handy geht
<- böses Frauchen. Bei mir scheppert es auch öfter. Wenn nämlich die Hundeschüssel (Porzellan>) leer ist. Die wird dann durch die Küche (Fliesen) gescheppert und Püppy bellt im hohen Ton dazu.
Für mich ist es nur nicht nachvollziehbar, wegen was der Hund nun aus der Familie entfernt wurde. Weil er bellte, wenn die Besitzer nicht da waren ?
Warum muss der Besitzer eine Sachkundeprüfung machen?
Wieso gibt der Vermieter Daten (Hund ist nicht dort angemeldet) an Fremde (Dich) weiter?
Wieso gibt die Hundesteuerstelle private Daten anderer Hundehalter an anrufende Privatpersonen weiter ?
Eine Haftpflichtversicherung kann niemand anordnen - nicht mal das Vetamt. Das ist immer noch die Entscheidung des Hundehalters. Wieso weisst Du davon, dass keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde ?
All diese "Fakten" verstossen nicht gegen das Tierschutzgesetz und dürften demzufolge keine Grundlage für die Beschlagnahme eines Tieres darstellen.
Die Besitzer des beschlagnahmten Hundes können Akteneinsicht verlangen, schliesslich haben auch sie das Recht, sich zu den Anschuldigungen zu äussern. Kommt es zu einem Verfahren (wegen falscher Anschuldigung oder so), wird dem Anwalt natürlich Name und Anschrift des Anzeigenden mitgeteilt.
Wie das behördliche Vorgehen in der Regel abläuft, habe ich Dir mal kopiert - AUszug vom Deutschen Tierschutzbund
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Nach § 16a TierSchG sind die Behörden bzw. die Amtstierärzte ausdrücklich befugt, alle notwendigen Anordnungen zu treffen, um Missstände in einer Tierhaltung zu beseitigen. Dies gilt für gewerbliche Tierhaltungen ebenso wie für private.
Gemäß den Vorschriften des § 16a, können die Behörden einem Halter konkrete Vorgaben machen, um etwaige Fehler in der Haltung zu korrigieren. Insbesondere können sie Anweisungen zur richtigen Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres geben. Wenn der Halter die Anweisungen befolgt, darf er das Tier behalten. Schwerpunkt ist also der Schutz des Tieres unter Mitwirkung des Halters.
Bei schwer vernachlässigten Tieren kann die Behörde das Tier aber vorübergehend beschlagnahmen. Der Halter hat dann die Möglichkeit die Haltebedingungen „nachzubessern“. Er kann das Tier zurückbekommen, wenn gesichert ist, dass er die Anforderungen des Tierschutzes einhalten wird. Ist in der Zwischenzeit eine anderweitige Unterbringung des Tieres auf Kosten des Halters nicht möglich oder ist abzusehen, dass der Halter eine den Anforderungen des § 2 entsprechenden Haltung nicht sicherstellt, kann die Behörde das Tier veräußern.
Quelle http://www.tierschutzakademie.de/822.html
Da steht übrigens auch, wenn kein Platz für den Hund gefunden wird, kann er auch eingeschläfert werden. Ist auch schon passiert.
Für mich jedenfalls ist diese Beschlagnahmung nicht nachvollziehbar. Und ich gehe davon aus, da Du ja so viele Fakten gesammelt hast und von schwerwiegenden Haltungsfehlern (Hund fast verhungert, liegt im eigenen Kot, wahnsinnig verängstigt) bestimmt demnach auch wissen müsstest, aber im Thread von Dir nicht genannt wurden, liegt hier keine Tierquälerei vor, die das Herausreissen des Hundes aus seinem gewohnten Umfeld rechtfertigen würde.
Ich finds echt schade, den Leuten hätte ein Gespräch von Hundehalter zu Hundehalter sicher mehr gebracht als eine Anzeige auf Grund irgendwelcher Geräusche oder Belästigung durch stundenlanges Bellen. So scheisse dürften die Leute ja nicht gewesen sein, wenn sie eine teure OP für den Hund finanziert haben. Da habe ich überhaupt kein Problem, wenn sie für ihren Hund keine Steuern bezahlen. Sie haben sich um ihren Vierbeiner gekümmert - das zählt.