Ok, aber bei Humanmedizinern ist es ja auch viel üblicher als bei TÄ, dass mit der Versicherung abgerechnet wird
Weil man den (gesetzlichen) Versicherungen nicht jede Rechnung einzeln schicken muss,?
Man muss Versicherungen überhaupt keine Rechnungen schicken. Die Software erstellt unter Anleitung einer geschulten Kraft die gesamte Kassenabrechnung. Diese wird der kassenärztlichen Vereinigung elektronisch durch das Programm gesendet und dann gibts die Kohle automatisch. Mehr muss man da nicht machen. Da kostet die Abrechnung für ein ganzes Quartal selbst bei der allergrößten Sorgfalt vielleicht 2-3 Stunden Zeit.
Abgesehen davon gibts bei Menschenkrankenversicherungen keine unterschiedlichen Konditionen. Dinge werden bezahlt oder eben nicht. Keine Selbstbeteiligung, kein Mahnverfahren.
Wenns bei Tierärzten so einfach wäre, würden die das ggf. auch machen.
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Das ist ein wichtiger Punkt. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Humanmedizin ist ganz klar festgelegt, was gezahlt wird und was nicht. Viele von uns kennen es doch bestimmt, dass sie beim Arzt ein Formular unterschreiben müssen, weil die Versicherung die Leistung nicht übernimmt, sondern vom Patienten gezahlt werden muß.
Und außerdem muß man doch die Tierkrankenversicherung wie eine private Versicherung sehen und somit muß sie doch auch mit Privatversicherungen in der Humanmedizin verglichen werden. Ansonsten macht der Vergleich doch keinen Sinn.
Und mit den Privatversicherungen rechnen die Ärzte in der Humanmedizin doch auch nicht ab. Die Rechnungen gehen an den Patienten und der muss diese dann bei der Versicherung einreichen. Viele Arztpraxen lassen die Rechnungen sogar über eine privatärztliche Abrechnungsstelle abrechnen, weil es wirklich ein immenser Aufwand ist und man sich zum Teil mit den Patienten und/oder Versicherungen wegen Begründungen, Diagnosen und Höherbrechnungen austauschen muß.
Das können Tierärzte und Tierkliniken in dem Umfang normalerweise doch gar nicht leisten.
Und ich finde, dass es kein großer Aufwand ist, wenn der Tierhalter die Rechnung selbst bei seiner Versicherung einreicht. Möglicherweise möchte man ja auch nicht jede Rechnung einreichen und kann das dann für jede Rechnung selbst entscheiden.
Was das Beispiel Anwalt betrifft, so verstehe ich diesen Vergleich nicht so wirklich. Ich käme nicht auf die Idee, die Arbeit und einzeln erbrachten Leistungen meines Arztes mit der Arbeit eines Anwalts zu vergleichen. Und somit auch nicht mit der Arbeit eines Tierarztes.