ZitatDie haben doch sicher AGB´s die man unterschreiben muß. Meistens steht sowas ja ziemlich klein irgendwo damit sie keine Haftung übernehmen müssen. Ich würde das Kleingedruckte im Vertrag mal lesen.
Das steht nicht nur im Kleingedruckten, sondern ganz groß, das sie nicht haftbar zu machen sind, solange man denen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann und das die Schadensansprüche an den Besitzer des anderen Beteiligten weiter geleitet werden.
Man sollte vielleicht auch mal die Möglichkeit in Betracht ziehen, das man dort wirklich aufgepasst hat und sie im Auslauf mit einem Kastraten zusammen war, welcher noch einen Schuss offen hatte - also so vor 2 - 3 Monaten vorher kastriert..