ZitatSo gebe ich dir völlig recht - aber zwei Wochen Frist bis zur fristlosen Kündigung der Wohnung (nicht der Widerruf der Halteerlaubnis!) ohne vorherige Abmahnung/Ansage sind doch nicht kulant?! Klar geht es nicht, dass der Hund durchbellt, und natürlich soll das geändert werden, so schnell es irgend geht, und wenn man den Hund solange woanders unterbringt.
Aber ein Hund ist ein Tier, das bellen kann, und woher soll es Amare denn wissen, sie war ja nicht da, sie kann es von der Arbeit aus nicht unterbinden. Es ist der erste Vorfall dieser Art (von dem sie wusste), ich finde, da kann man schon etwas toleranter sein bzw. einfach drauf hinweisen anstatt gleich mit Kündigung zu drohen. Ich sag ja nciht, dass man das dulden soll, aber man muss auch nicht gleich die Wohnung kündigen. Das ist nämlich schon hart.
Die fristlose Kündigung der Wohnung ist SO auch nicht vor Gericht durchsetzbar.
Aber der Vermieter kann eben die Tierhaltung widerrufen, wenn sich die anderen Mieter durch das Haustier gestört fühlen.
Und ich jetzt, aus Vermietersicht, würde kein Wohnhaus haben wollen,
in dem sich zB 5 Parteien über die 6. Partei mit Hunden beschweren.
Die 5 Mieter hätten sogar das Recht die Miete zu kürzen - auch dies ist sicher nicht im Sinn des Vermieters
Und natürlich ist ein Hund ein Tier das bellen kann -
aber - auch hier habe ich als Hundehalter in einem Mehrfamilienhaus dafür zu sorgen,
dass das Bellen die anderen Mieter während der Nachtruhe nicht beeinträchtigt.
Dummes Beispiel: Wenn ich einen Hund habe, der bellt wenn es klingelt
und ich erwarte Besuch, oder das Pizza-Taxi und es ist 22:30 Uhr -
dann muss ich dafür sorgen, dass der Hund nicht bellt wenn es klingelt -
oder es eben erst gar nicht klingelt.
Dann muss ich dem Besuch eben sagen: Du ruf an wenn du draußen stehst, die Klingel ist abgestellt,
ich mache auf, sobald du durchrufst.
Die TS wird eine schnelle Lösung brauchen,
denn so wie ich es verstanden habe, steht ja die nächste Nachtschicht ja in 2 Wochen wieder an.