Beiträge von dragonwog

    Zitat

    So finden wir alle unterschiedliche Infos im Netz ;)

    Aber das habe ich doch geschrieben, was auf deiner verlinkten Seite steht :sad2:

    Zitat

    Für Interessenten/innen, die ausschließlich die Beizjagd und nie die Jagd mit der Schusswaffe ausüben wollen, gibt es die Möglichkeit, eine eingeschränkte Jägerprüfung zu absolvieren. Hier entfallen die Fächer Waffenkunde und -handhabung, sowie die praktische Schießprüfung.

    Zitat


    Ja sorry, die korrekte Bezeichnung ist Falknerjagdschein :ops: .
    Und für den reicht auf alle Fälle der kleine Jagdschein ohne den Waffen/Schießteil.

    Zitat

    Was hat man denn von einem
    Falknerschein? Darf man damit Greifvoegel halten? Kenne ehrlich gesagt nur den Falknerjagdschein.

    Ja sorry, die korrekte Bezeichnung ist Falknerjagdschein :ops: .
    Und für den reicht auf alle Fälle der kleine Jagdschein ohne den Waffen/Schießteil.

    Zitat

    Und auch damit aktiv jagen gehen Drag?

    Eigentlich schon, Voraussetzung ist ja unter anderem, dass man theoretisch den Jagdschein bekommen könnte:

    Zitat

    (3) Zu der Prüfung dürfen vom Landesjagdsamt nicht zugelassen werden:
    1. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben,
    2. Bewerber, denen nach §17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muß.

    Der Jagdschein selbst steht nicht als Vorraussetzung:

    http://www.vpnk.de/falknerei/downloads/fpo_nrw.pdf

    Im Vergleich dazu die Prüfungsordnung von Bayern

    Zitat

    1. der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
    2. ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf,
    3. bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, 4. das [b[Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung oder die bestandene eingeschränkte Jägerprüfung oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung davon[/b]
    5. der Nachweis über die falknereiliche Ausbildung nach § 19 Abs. 1 und 2 oder - bei Prüfungsvor- bereitungen außerhalb Bayerns - an einer vergleichbaren Ausbildung.

    Und ja, beim kleinen Jagdschein muss ja gar nicht geschossen werden und der kleine Jagdschein reicht in allen Bundesländern für den Falknerschein aus.

    Ich trete meinem Hund ab und zu aus Versehen auf die Pfote. Danch gibts was tolles, um die Situation zu entschädigen, mit dem Ergebnis, dass sich die Kleine nach einem Quieker freudig vor mich setzt und ihr Leckerchen erwartet... Ich entwerte als die Strafe (das Problem, was auftritt, wenn man ein Verhalten direkt nach einer Strafe belohnt....die Strafe wird zum sekundären Verstärker :p)

    Anyway, weil ich meinem Hund manchmal auf die Pfote trete und ich "plötzlich aversiv böse" werde, soll ich im Rest des Alltags auch (positive) Strafen anwenden :???: ?

    Und kein Abbruchsignal dieser Welt, egal wie "positiv" oder "negativ" es aufgebaut wurde, gibt hundertprozentige Sicherheit. Dann muss man vielleicht auf härtere Maßnahmen zurückgreifen, als jemals die im Prozess der konditionierten Strafe verwendeten. Und dann?

    tromba, kannst du bitte möglichst genau beschreiben, wie häufig und in welchem Zeitraum die Anfälle auftraten? Wurden die Anfälle erst bei dir registriert oder bereits vorher? Generalisierte oder fokale Anfälle?

    Wurde eine Ausschlussdiagnostik durchgeführt? Gab es einen Futterwechsel, nachdem sie bei dir eingezogen ist?
    Ist der Hund unter permanenter Beobachtung von dir oder gibt es Zeiten, in denen du sie nicht beobachten kannst und hat sich etwas in dieser Hinsicht im Verlauf von ihrem Einzug bis zum momentanen Zeitpunkt geändert?

    Welche konkreten Ereignisse haben Anfälle ausgelöst, sodass die Diagnose "stressinduzierte Epilepsieanfälle" eindeutig gestellt werden konnte?