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Aber auch hier wird unterschieden zwischen z.B. 'nur' Beizjagd, also passen die Infos beidseitig
Ja, stimmt ![]()
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Aber auch hier wird unterschieden zwischen z.B. 'nur' Beizjagd, also passen die Infos beidseitig
Ja, stimmt ![]()
ZitatSo finden wir alle unterschiedliche Infos im Netz
Aber das habe ich doch geschrieben, was auf deiner verlinkten Seite steht ![]()
ZitatFür Interessenten/innen, die ausschließlich die Beizjagd und nie die Jagd mit der Schusswaffe ausüben wollen, gibt es die Möglichkeit, eine eingeschränkte Jägerprüfung zu absolvieren. Hier entfallen die Fächer Waffenkunde und -handhabung, sowie die praktische Schießprüfung.
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Ja sorry, die korrekte Bezeichnung ist Falknerjagdschein.
Und für den reicht auf alle Fälle der kleine Jagdschein ohne den Waffen/Schießteil.
ZitatWas hat man denn von einem
Falknerschein? Darf man damit Greifvoegel halten? Kenne ehrlich gesagt nur den Falknerjagdschein.
Ja sorry, die korrekte Bezeichnung ist Falknerjagdschein
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Und für den reicht auf alle Fälle der kleine Jagdschein ohne den Waffen/Schießteil.
ZitatUnd auch damit aktiv jagen gehen Drag?
Eigentlich schon, Voraussetzung ist ja unter anderem, dass man theoretisch den Jagdschein bekommen könnte:
Zitat(3) Zu der Prüfung dürfen vom Landesjagdsamt nicht zugelassen werden:
1. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben,
2. Bewerber, denen nach §17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muß.
Der Jagdschein selbst steht nicht als Vorraussetzung:
ZitatAlles anzeigen1) Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens einen Monat vor dem Termin beim Landes- jagdsamt einzureichen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf;
2. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr.
Das Landesjagdsamt kann im Einzelfall verlangen, daß ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beige- bracht wird.
(3) Zu der Prüfung dürfen vom Landesjagdsamt nicht zugelassen werden:
1. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben,
2. Bewerber, denen nach §17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muß.
(4) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist dem Bewerber rechtzeitig vor dem Termin für die mündliche Prüfung bekanntzugeben. Wird der Bewerber zur Prüfung nicht zuge- lassen, erhält er einen schriftlichen Bescheid.
http://www.vpnk.de/falknerei/downloads/fpo_nrw.pdf
Im Vergleich dazu die Prüfungsordnung von Bayern
Zitat1. der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
2. ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf,
3. bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, 4. das [b[Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung oder die bestandene eingeschränkte Jägerprüfung oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung davon[/b]
5. der Nachweis über die falknereiliche Ausbildung nach § 19 Abs. 1 und 2 oder - bei Prüfungsvor- bereitungen außerhalb Bayerns - an einer vergleichbaren Ausbildung.
Und ja, beim kleinen Jagdschein muss ja gar nicht geschossen werden und der kleine Jagdschein reicht in allen Bundesländern für den Falknerschein aus.
ZitatDer Falknerschein setzt den JS voraus, ja.
Falknerschein 'solo' ist ja quasi nur ein Sachkundenachweis -vereinfacht ausgedrückt-
Außer in NRW, dort kann man auch nur den Falknerschein machen.
Wenn ich mit negative Verstärkung bewusst arbeite, dann will bzw. kann ich aber den Auslöser häufig gar nicht beschönigen. Und auch wenn in Trainingssituationen unter der Reizschwelle gearbeitet wird, ist sie dennoch sehr effektiv (siehe C.A.T. und B.A.T.)
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Dann haben wir das Problem, dass die negative Verstärkung nicht so wirkungsvoll ist, weil es den Belohnungseffekt schmälert.
Negative Verstärkung ist der Konsequenztyp, über den am schnellsten gelernt wird.
Ich trete meinem Hund ab und zu aus Versehen auf die Pfote. Danch gibts was tolles, um die Situation zu entschädigen, mit dem Ergebnis, dass sich die Kleine nach einem Quieker freudig vor mich setzt und ihr Leckerchen erwartet... Ich entwerte als die Strafe (das Problem, was auftritt, wenn man ein Verhalten direkt nach einer Strafe belohnt....die Strafe wird zum sekundären Verstärker :p)
Anyway, weil ich meinem Hund manchmal auf die Pfote trete und ich "plötzlich aversiv böse" werde, soll ich im Rest des Alltags auch (positive) Strafen anwenden
?
Und kein Abbruchsignal dieser Welt, egal wie "positiv" oder "negativ" es aufgebaut wurde, gibt hundertprozentige Sicherheit. Dann muss man vielleicht auf härtere Maßnahmen zurückgreifen, als jemals die im Prozess der konditionierten Strafe verwendeten. Und dann?
Ich füttere keinen Tofu (bzw. nur ganz selten als Leckerchen) wegen der Wirkung auf die Schilddrüsenhormone und den Gefahren eines sojaeiweißinduzierten Taurinmangels.
tromba, kannst du bitte möglichst genau beschreiben, wie häufig und in welchem Zeitraum die Anfälle auftraten? Wurden die Anfälle erst bei dir registriert oder bereits vorher? Generalisierte oder fokale Anfälle?
Wurde eine Ausschlussdiagnostik durchgeführt? Gab es einen Futterwechsel, nachdem sie bei dir eingezogen ist?
Ist der Hund unter permanenter Beobachtung von dir oder gibt es Zeiten, in denen du sie nicht beobachten kannst und hat sich etwas in dieser Hinsicht im Verlauf von ihrem Einzug bis zum momentanen Zeitpunkt geändert?
Welche konkreten Ereignisse haben Anfälle ausgelöst, sodass die Diagnose "stressinduzierte Epilepsieanfälle" eindeutig gestellt werden konnte?