Also übernimmt man ein Auto aus einem anderen Landkreis und meldet es auf sich an, benötigt es kein neues Kennzeichen. Man kann einfach das aus dem alten Landkreis weiter benutzen.
Wenn das Auto im anderen Landkreis schon auf mich zugelassen war, geht das. Wenn auch ein Halterwechsel dabei ist und das Auto nun auf mich zugelassen werden soll, brauche ich auch aktuelle Kennzeichen.
Nein auch ohne vorherige Zulassung und mit Halterwechsel. Habe ich gerade durch...