Beiträge von dragonwog

    Kaum jemand reißt sich darum, schwierige oder gefährliche Hunde aufzunehmen. Wenn es so viel besser ginge, ist unverständlich, warum die Leute, die es viel besser könn(t)en, es nicht einfach besser machen. Dann gäbe es das Problem, wohin mit solchen Hunden, gar nicht.

    Wenn es nicht immer mehr Hundeschulen gäbe mit Trainern und Trainerinnen und ach soviele Sachverständige, die eigentlich null Ahnung haben. Denn die gemeinsam sind das eigentliche Problem.

    Ach, da hat wieder jemand die Weisheit mit Löffeln gefr** und denkt, das sein kleines subjektives Weltbild ohne jeglichen objektiv empirischen Abgleich natürlich absolut zutreffend ist. Nice!

    Idealerweise eingeschläfert, anstelle den Rest ihres Lebens in der Hellhound Foundation dahinzuvegetieren

    Hier nochmal eine Veröffentlichung im Thieme Verlag (neben dem Positionspapier der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz)

    Zitat

    Eine Euthanasie kommt somit nur als Ultima Ratio in Betracht, wenn die Aggressivität auf eine schwere Verhaltensstörung zurückzuführen ist, eine Therapie aussichtslos oder unzumutbar ist und die von dem nicht therapierbaren Hund ausgehende Gefahr als groß zu bewerten ist. Alle diese Voraussetzungen müssen vorher durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt worden sein.

    Selbst wenn am Ende ein unabhängiger Sachverständiger die Voraussetzungen für eine Euthanasie bejahen sollte, muss vorrangig der Versuch der Übergabe des Tieres an eine Vereinigung, Institution oder Person unternommen werden, die die Gewähr für eine art- und bedürfnisangemessene und zugleich die Gefahren beherrschende Haltung des Tieres bietet, vgl. Hirt/Maisack/Moritz/Felde TierSchG, § 17, Rn. 77.

    Mögliche Konsequenzen

    Die Hürden für eine gesetzeskonforme Euthanasie eines aggressiven Tieres sind aufgrund der vorangestellten Prüfungsschritte für den Tierarzt hoch angesetzt. Zudem sollte immer bedacht werden, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund eine Straftat darstellt. Im schlimmsten Fall droht neben der strafrechtlichen Verurteilung die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens und/oder der Widerruf der Approbation.

    https://vet.thieme.de/team-praxis/pr…verhaltens-1215

    Edit: Das eine ist halt, dass der Gesetzgeber TÄ grundsätzlich die Möglichkeit einräumt, ein Tier (auch ohne Gutachten) zu euthanasieren. Das andere ist, dass der TA, wenn er diese Möglichkeit nutzt, in eine Nachweispflicht gerät, die er ohne entsprechende Gutachten in den seltensten Fällen zweifelsfrei erbringen kann. Theorie vs. Praxis halt...

    Danke, genauso ist es korrekter als von mir formuliert. Die entsprechenden Urteile zeigen, dass dokumentierte Bissverletzung, auch die der Tiermediziner: innen selbst, sich im Verfahren als nicht ausreichend dargestellt haben.

    Als Trainer:in sich für eine verhaltensbedingte Euthanasie auszusprechen, ohne dafür vom Land bestellte sachkundige Person für Gefahrenhunde zu sein, kann übrigens die Zulassung nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes kosten, ergo zum Berufsverbot führen. Etwas anderes ist eine behördliche Meldung und/oder die Empfehlung zur Sicherung mit Maulkorb..

    Der Tierarzt darf mWn „mit vernünftigem Grund“ auch ohne behördliche Anordnung einschläfern.

    Natürlich darf der Tierarzt euthanasieren, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat.

    Auch wenn ich diese Regelung persönlich nicht so gut finde, es ist wie es ist

    Zitat

    Die Entscheidung zur Euthanasie darf nur nach einer sicheren Diagnosestellung, die

    wiederholte klinische und gezielte diagnostische Untersuchungen einschließt, und dem

    Krankheitsverlauf getroffen werden. Sollen Hunde wegen Aggressivität enthanasiert

    werden, ist ein auf Verhaltenstherapie spezialisierter Tierarzt hinzuzuziehen.

    Oder hier nochmal

    Zitat

    Hochgradig schwierig kann die Beurteilung der Sachlage werden, wenn es um die Euthanasie eines Tieres geht, das eventuell eine Bedrohung für Leib und Leben von Menschen darstellt ... Es werden dem Besitzer nach der heutigen Rechtsauffassung große Mühen und Kosten zugemutet - etwa durch umfangreiche Diagnostik zur Ermittlung von eventuellen schmerzhaften Erkrankungen, die für die aggressiven Tendenzen des Tieres verantwortlich sein könnten, oder durch Konsultation von auf Verhaltensprobleme spezialisierten Tierärzten - bevor ein Hund aus verhaltensmedizinischen Gründen getötet werden darf.

    https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.p…odul=3&ID=19951

    Wie soll das gehen, das machen nur noch die wenigsten Tierärzte, weil es verboten ist. Die Diskussion ist hier doch schon zigmal im Kreis gedreht worden.

    "Einfach so" nur weil man behauptet der Hund sei aggressiv wahrscheinlich nicht, u das es für Tierschutzvereine extrem schwierig ist weiß ich auch.

    Aber ein Ta macht sich ernsthaft strafbar wenn ich mit meinem eigenen Hund dort hin geh u ihn bitte ihn einzuschläfern weil er meine Lebensgefährtin so derartig gebissen hat das die seit über einer Woche im Krankenhaus liegt? Inkl. Nachweis das der Hund wirklich sicher meiner ist, "offiziellem Wisch" vom Kh den ich vorzeigen kann usw?

    Vielleicht solltest du dir das mal zu Gemüte führen ....https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.p…odul=3&ID=21053

    Aber mal ehrlich, wie kaputt muss ein Hund sein, der seine Bezugspersonen derart attackiert! Ich persönlich hätte den Hund vermutlich nach der 1. Attacke gehimmelt ehrlich gesagt.

    Wie soll das gehen, das machen nur noch die wenigsten Tierärzte, weil es verboten ist. Die Diskussion ist hier doch schon zigmal im Kreis gedreht worden.