Beiträge von Donna + Fay

    Zitat

    Hallo Peter,

    aber wie willst Du es denn haltbar machen? Trockenfutter zeichnet sich doch unter anderem dadurch aus, dass es an der Luft haltbar bleibt. Wie willst Du denn das ohne Konservierung machen? Interessiert mich echt, deshalb lass mich doch bitte wissen, welches TF nicht konserviert wird.

    Viele liebe Grüße von Angela mit Mogli, Siri und Basco :hallo:


    Also konserviert wird es vor allem mit den von dir zitierten Dingen, damit die billigen Fette (v.a. Geflügelfett) und die minderwertigen Rohstoffe nicht ranzig werden!

    Setzt du aber hochwertige Rohstoffe ein und benutzt du gleichzeitig Fette, die von Natur aus hochwertig und rein sind, dann kippt dir dieses Futter auch nicht um!

    Hochwertige pflanzliche Fette kennen wir alle, nämlich z.B. Maiskeimöl, Leinöl, Distelöl usw. Diese zeichnen sich durch einen hohen natürlichen Vitamin E Gehalt aus. Griebenschmalz ist z.B. ein reines tierisches Fett, was von Natur aus so sauber ist, dass man es mehrere Jahre lagern kann, ohne dass es ranzig wird! Und komm mir jetzt nicht, dass Griebenschmalz minderwertig ist. Gute Köche wie Lafer usw. arbeiten heute noch mit Griebenschmalz anstatt mit Butter oder Bratfett und bei uns kommt Griebenschmalz heute noch bei Feierlichkeiten aufs Brot (sog. Schmalzbrote)!

    Um das ganze abzurunden, wirf mal einen Blick hier rein!

    Das kommt darauf an, was du mal später machen möchtest! Agility nur zum Zeitvertreib oder auch um Tuniere zu laufen?

    Ansonsten gilt nahezu alles auch was für eine gute Hundeschule gilt! Zusätzlich würde ich mir noch einen Eindruck verschaffen, wie die Geräte ausschauen, werden die gepflegt oder fallen die schon fast auseinander?

    Werden nebem dem Agility noch andere Sparten angeboten, Obedience, DogDance, Basisausbildung etc.??

    Ansonsten schau mal hier: http://www.dvg-hundesport.de/service/clubsearch/clubsearch.php

    Dobi-Liebe

    Ist das wirklich soo bei Euch in Sindelfingen dass sich der Staatsanwalt persönlich darum kümmert?? Bei uns in NRW machen dass noch die örtlichen Ordnungsbehörden, denn es ist zunächst keine Strafttat sondern eine Ordnungswidrigkeit!

    § 20
    Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

    § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
    § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
    § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen nicht duldet,
    § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass diese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters verlassen können,
    § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt,
    § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen Maulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
    § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten oder zu führen,
    § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
    § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
    § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
    § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält, obwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
    § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen abgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
    § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
    entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes nicht erfolgt,
    § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
    § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
    § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten Haltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben, § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.

    (3) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

    (4) Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

    (5) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.

    Und zu Absatz 5 wegen der Zuständigkeit

    § 13
    Zuständige Behörden

    Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort). Die ihnen nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nehmen die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

    Welches Bundesland ist es bei Euch?

    Zitat

    Hallo,
    wir sind auch bei der IAK und haben unsere Versicherung noch nicht gebraucht. Aber bei einer Beißerei wurde einer unserer Hunde verletzt und der Besitzer des beißenden Hundes ist auch bei der IAK (Mannheimer) versichert, die derzeit ziemliche Probleme mit der Schadensregulierung macht.
    sobald ich etwas Näheres weiß, werde ich Euch informieren.

    LG
    Nele

    Nahezu jede Versicherung macht bei Beißvorfällen Probleme mit der Schadensregulierung, da sie ja nicht nur dazu da ist berechtigte Ansprüche abzugelten sondern auch ggfls. auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren!

    Zitat

    Meinst du natürliche Vitamin C wäre da besser?

    Der natürliche Gegenspieler ist immer der gesündere Weg! Jeder gesunde Hund kann seinen Bedarf an Vit C = Ascorbinsäure in der Leber aus Glukose oder Galaktose über den Glukuronatstoffwechsel ausreichend selbstständig bilden und ist darum nicht auf die Zufuhr von Vit C über die Nahrung angewiesen.

    Lies mal hier!