Zitat
Ich weiss nicht wie das in Deutschland ausschaut, aber meine Emma z.B. stammt vom ueberaus serioesen Zuechter....endete trotzdem im TH und dem Zuechter wurde sie vom TH Personal nicht mehr ausgehaendigt :|
solche "Tierschützer" gibt es auch in D. Die Züchterin der ältesten meiner drei Hündinnen hatte mal mit solchen Möchtegern-"Tierschützern" zu tun. Einer ihrer Welpenkäufer hat den Hund ohne ihr Wissen ins Tierheim gebracht. Die Tierheimtypen haben dann bei ihr angerufen (Name steht ja in den Papieren) und haben über Züchter im allgemeinen und sie im besonderen rumgeschimpft. Aber den Hund rausgeben, neee das wolltenn sie nicht.
Nun ja, der Hund wurde über das Tierheim vermittelt. Wohl mehr schlecht als recht, also mit Ruhm bekleckert haben die sich bei der Vermittlung auch nicht, können diesbezüglich also grad mal ruhig sein. Auf jeden Fall kam der Hund nach einiger Zeit wieder ins TH zurück, angeblich sei er bissig. Eine andere Dame dieses Tierheims wollte dann die gleiche Show noch einmal abziehen - beim ach so bösen Züchter anrufen und rumschimpfen, dass sie ja nun das Zuchtprodukt am Hals hätten. Nur - diesmal war die Züchterin nicht mehr so perplex wie beim ersten Mal und hat die Dame vom Tierheim dermassen runterlaufen lassen, dass die anschliessend sogar mehr als nur bereit war, den Hund auszuhändigen.
Die Züchterin hat den Hund erst mal ne Zeitlang behalten um zu sehen, was an der angeblichen Bissigkeit dran war (nichts) und ihn dann weitervermittelt. Dort lebt er seitdem und es geht ihm bestens.
Also, nicht immer sind die Züchter die Bösen, wenn Hunde mit VDH-Papieren im Tierheim landen. Nur zu häufig sind es die Züchter der Hunde, die zuletzt erfahren, dass der Hund im Tierheim ist.
nimesi
Tatsache ist, dass diese Vorkaufsklausel nur bedingt verpflichtend ist. Letztendlich geht der Hund in das Eigentum des Käufers über. Und damit kann dieser tun und lassen was er will.
Evtl. kann man dieses Vorkaufsrecht durchsetzen, indem man bsp. eine Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung in den Vertrag setzt. Dann könnte der Züchter wohl die Strafe einfordern. Mehr aber auch nicht, wenn der Hund schon abgegeben wurde. Aber wie das genau ist, musst Du mal einen Anwalt fragen.
Und dann ist es ja auch nicht gesagt, dass der Züchter überhaupt erfährt, dass der Hund abgegeben wurde.
Ein mir bekannter Züchter hatte mal rein zufällig davon erfahren. Nämlich als die neuen Besitzer, die vom Tierheim den Impfpass mitbekommen haben, in dem noch die Adresse des Züchters drin stand, bei ihnen angerufen haben. Die Züchter sind aus allen Wolken gefallen, da sie die ganze Zeit noch in telefonischem Kontakt mit den Welpenkäufern standen. Und die ihnen alles mögliche erzählt haben von wegen wie es dem Hundi geht, was sie alles unternehmen usw. Und Hund war zu dem Zeitpunkt schon mehrere Monate im Tierheim.