Problem ist, in der PO stehen zwei verschiedene "Aussagen" dazu.
Im allgemeinen Teil steht, dass nur ein einreihiges Gliederhalsband zugelassen ist. Lediglich bei der BH ist alternativ ein Brustgeschirr ohne zusätzliche Schnallung erlaubt = Nylon-, Lederhalsbänder etc. sind NICHT erlaubt.
Im speziellen Teil zur BH steht drin, dass alle handelsüblichen Halsbänder und Brustgeschirr ohne zusätzliche Schnallung erlaubt sind = Nylon-, Lederhalsbänder etc. sind erlaubt.
Kann man jetzt so oder so auslegen - und je nach Richter wird das auch gemacht, so nach dem Motto "der allgemeine Teil steht über dem speziellen". Deshalb empfiehlt es sich, immer nachzufragen, damit man dann am Prüfungstag nicht völlig verdutzt dasteht. Prinzipiell kann man natürlich Beschwerde gegen den Richter einlegen. Nützt nur nicht allzuviel, wenn die Prüfung an einem Samstag/Sonntag ist und die Personen, bei denen man Beschwerde einlegen kann, erst montags wieder erreichbar sind. Die Prüfung ist dann schon gelaufen.
Und so ein Drama, wie es manche hier hinstellen, ist ein Kettenhalsband nun wirklich nicht. Nur muss man einen Hund an ein Kettenhalsband genauso gewöhnen wie an ein normales Nylonhalsband oder ein Brustgeschirr. Ich kenne keinen Welpen/Junghund/erwachsenen Hund, der beim ersten Anlegen eines Halsbands oder Geschirrs Luftsprünge vor Begeisterung gemacht hat. Die meisten haben, trotz Ablenkung/Bestätigung mit Leckerlies usw. erst mal "äh, was ist das" reagiert.
Beim Kettenhalsband kommt hinzu, dass das speziell wenn es frei hängt, auch mal klirrt. Das irritiert manche Hunde auch. Und Hunde, die bis dahin die Halsbänder mit Verschluss kennengelernt haben, sind erst mal etwas irritiert, wenn ihnen plötzlich ein Halsband über den Kopf gestreift wird. Deshalb sollte man das grundsätzlich vorher schon anziehen und nicht erst in der Prüfung den Hund durch ein für ihn ungewöhntes Halsband irritieren. Hund hat in einer Prüfung schon Irritationen genug - angefangen vom völlig gaga durch die Gegend eiernden Hundeführer
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