Kettenhalsbänder sind auf jeden Fall NICHT verboten. Zumindest nicht im VDH. Sie dürfen nur nicht auf Zug gestellt sein.
Inwieweit normale Nylon- oder Lederhalsbänder erlaubt sind, ist Interpretationssache.
Im Allgemeinen Teil der PO, der sowohl für BH als auch für VPG gilt, steht drin, dass ein einreihiges Kettenhalsband Pflicht ist. Ausnahme BH, da ist ein Brustgeschirr erlaubt.
Im Speziellen Teil der PO zur BH steht drin "Handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr ohne zusätzliche Schnallen".
Die einen sagen, der allgemeine Teil ist generell verpflichtend und mit dem "handelsüblichen Halsband" ist das einreihige Kettenhalsband gemeint. Die anderen sagen, dass "handelsübliches Halsband" auch Halsbänder aus Nylon/Stoff oder Leder einschliesst.
Das kommt also auf den Richter an. IdR werden aber Nylon/Leder/Stoff-Halsbänder akzeptiert.