Die AGBs geben auch nicht her, dass sie zahlen müssen… Ergo = Auslegungssache. Und da zieht der Versicherte immer den kürzeren.
Sorry, das ist einfach Unfug.
Entweder die AGB schließen es wirksam aus, dann ist es gerade keine Auslegungssache. Bestehen dagegen Zweifel, geht es zu Lasten der Versicherung.
Naja die Erfahrungen die du „haben“ wolltest bekamst du nicht. Aber wie es aussieht weißt
Du doch zu dem Thema alles - also „easy“ für dich und alles geklärt. Die Klage ist ja scheinbar auch schon halb fertig.
(Tut mir leid da kann ich nicht mehr ernst bleiben!)