Es ist bei uns keine Pflicht die Herkunft zu dokumentieren, wenn es kein Listenhund ist.
Also wozu dieser Vorwurf.
???
Bitte lies §16 Abs. 3 im "Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin" unter https://www.berlin.de/sen/verb…r-hundegesetz-1485423.php und werde schlauer.
Danke für die Zusendung - das Gesetz kenne ich.
Man ich liebe Gesetze 
(3) Die Haltung eines Hundes darf nur aufgenommen werden, wenn der Hund
1.
von einer Person, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 5, 6 oder 8 Buchstabe b oder f des Tierschutzgesetzes verfügt, oder
In dem Falle für uns wie du schon sagtest wichtig Absatz 3 Nr. 1.
Dieser verweist auf § 11 Absatz 11 S. 1 Nr. 3,5,6 ODER 8.
(1) Zur Erfassung aller im Land Berlin gehaltenen Hunde wird ein zentrales Register errichtet, in dem die folgenden Daten gespeichert werden:
3. Chipnummer des Hundes (§ 4),
5. Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung, soweit feststellbar,
6. Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes,
8. Tod des Hundes
Da wir alles Ordnungsgemäß erfasst haben - haben wir auch die Erlaubnis.
Siehst du ja im Gesetz schwarz auf weiß.
Ist das schöne dass ich tagtäglich mit sowas zu tun habe und mir hier nichts unterstellen lassen muss - vorallem nicht dass ich schlauer werden sollte. Im Netz immer sone große Klappe (muss ich jetzt auch mal sagen) obwohl man selbst anscheind keine Ahnung hat.