Alles anzeigenOK, wenn ich das richtig verstehe, machen sich Tiermediziner*innen strafbar, wenn sie ohne definitive Diagnose eines Wurmbefalls Entwurmungsmittel an Tierbesitzer*innen aushändigen.
ZitatVerschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Entwurmungsmittel) dürfen laut der neuen Gesetzgebung also nur noch an Besitzer abgegeben werden, wenn die Tiere bei ihnen in Behandlung sind und eine entsprechende Diagnose gestellt wurde
ZitatDie Regelungen im Tierarzneimittelgesetz beschreiben klar, dass keine Mittel ohne gründliche Untersuchung und eine gestellte Diagnose (z.B. Wurmbefall) abgegeben werden dürfen. Hierbei spielt es aber keine Rolle, ob der behandelnde Tierarzt selbst einen Wurmbefall festgestellt hat oder, ob die Diagnose durch ein externes Labor (z.B. exomed) gestellt wurde. Vor Abgabe eines Entwurmungsmittels kann es aber in Zukunft nötig sein, dass die Tiere mit einem durch ein Labor gestellten Befund nochmals beim Tierarzt/ bei der Tierärztin untersucht werden müssen, bevor dieser die Medikamente abgeben darf
https://www.exomed.de/tierarzneimittelgesetz-was-ist-neu/
Oh das ist ja was! Hier gab es vorsorglich 4 x im Jahr ne Entwurmung...