Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.
Der Vermieter darf die Hundehaltung aber nicht pauschal verbieten (BGH Urteil) ... und bei ihr im Mietvertrag steht ja offenbar auch nix von einem Hundehaltungsverbot mit drin.
Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?
Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.
Ich dachte immer, dass es erlaubt ist, solange nicht steht, dass es nicht erlaubt ist?
Also, wenn jetzt nicht deutlich steht, dass Hundehaltung verboten ist und einfach gar nichts darüber geschrieben wird, hätte ich gedacht, dass es erlaubt ist?
Selbst wenn es enthalten wäre, wäre das so pauschal unzulässig.