Praktische Prüfung der Hundehaltersachkunde
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden.
Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters.
Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen.
Im Falle des Haltens eines als gefährlich eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden (siehe auch Fragen 24, 25, 26).