Nur ganz kurz weil es zum Thema nicht mehr wirklich gehört, aber bevor das falsch hängen und stehen bleibt - DaisyMaisy lies mal nach zum "gutgläubigen Erwerb". Das ist nicht so einfach.
Ja, das erinnert mich an ein Urteil, was seinerzeit recht heiß diskutiert wurde … ging um ein Auto: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bgh-urteil-ein…604cb9271d1e56/
OT
Um das mal auf das Beispiel hier zu übertragen:
Autohaus = DaisyMaisy
Dieb (Probefahrer) = ihr Bruder
Käufer = Gersi
Daisy hat ihrem Bruder den Hund zur Betreuung/zum Gassi gehen überlassen, also schon freiwillig übergeben. Dann verkauft der Bruder den Hund und der Käufer wird im guten Glauben der neue Eigentümer … und Daisy kann womöglich nix dagegen tun.