Ist das dann immer quasi eine Kündigung des Altvertrages, oder wie ist das zu verstehen?
Ich hab ja im November frisch abgeschlossen und in den Vertragsunterlagen stehen nur die Erhöhungen zu den jeweiligen Altersgrenzen. Erhöhungen außerhalb dieser werden nicht erwähnt und wären dann ja vertragsbrüchig, oder?
Nein, wieso? Steht doch in den Versicherungsbedingungen, die du akzeptiert hast ... und darauf verweisen sie bei ihren Erhöhungen auch ("Um Ihnen auch weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen, ist eine allgemeine Anpassung der Beiträge erforderlich - siehe Ziffer 6.1.3 Absatz 2 der Versicherungsbedingungen ..."). Aber natürlich hast du dann immer ein außerordentliches Kündigungsrecht.