[...] Für meinen letzen Hund hatte ich auch ein ärztliches Attest, dass ich auf ihn angewiesen bin und durfte ihn daher auch mitnehmen wenn z.b. irgendwo Hunde verboten waren.
Durch das Attest dass man den Hund benötigt kann es eben sein, dass man eine Genehmigung beim Vermieter bekommt, oder der Hund auch zum Arbeitsplatz mit darf. Oder so wie ich es selbst erlebt hatte, dass der Hund auch wo mit rein darf wo Hunde verboten sind. (Nicht in den Supermarkt oder zum Arzt, aber z.B. bei manchen Behörden war das auch der Fall)
Für mich muss es kein ESA Hund sein, aber die Notwendigkeit auf den Hund angewiesen zu sein (wieder) bescheinigt zu bekommen, hatte für mich einen enormen Unterschied gemacht. Auch wenn es keine Sonderrechte gibt, aber das Attest wurde überall in Deutschland ohne Probleme akzeptiert.
[...] Aber unterm Strich kann ich von durchweg guten Erfahrungen und Akzeptanz berichten, auch wenn man keine Rechte dazu hat, aber auch ein Attest wird akzeptiert. Wobei ich auch nie etwas durchsetzen wollte, sondern vorher gefragt habe und das Attest gezeigt habe und es ging dann immer in Ordnung. (Also ich bin nie einfach irgendwo hin hab ja das Attest, sondern habe immer vorher gefragt)
Und auch dass ausgebildete Assistenzhunde ganz andere Rechte und auch Anforderungen haben, den Unterschied sehe ich auch. Weshalb ich auch nie darauf bestehen würde, dass ein Hund mit Attest dieselben Rechte hätte wie ein Assistenzhund. Also ich möchte mich damit auch nicht auf eine Stufe stellen, mit Menschen die einen Assistenzhund brauchen.
LG Noel.