Zeigt der Hund aber nur tiertypisches normales Verhalten und wird lediglich nicht gut und sicher geführt, dann sollte hier die Sachkunde und Eignung des Halters im Fokus stehen.
Da bin ich absolut bei dir. Von allen Hunden mit Einstufung, die ich in meiner Zeit im TH kennen gelernt habe, würde ich in genau einem einzigen Fall tatsächlich den Hund selbst als "gefährlichen Hund" bezeichnen. Alles andere waren (zum Teil auch noch haarsträubend dämliche) Handlingfehler.
Zumal Auflagen zumindest hier halt auch nicht "Joa dann zieh ich halt nen Maulkorb drauf" bedeutet. Das zieht einen ganzen Rattenschwanz nach sich, den letztendlich genau einer ausbaden darf: Der Hund. Der darf hier in der Gegend nach entsprechenden Vorfällen in der Regel nicht beim bisherigen Halter bleiben, heißt: Er kommt ins Tierheim und wird von dort aus kaum mehr weiter zu vermitteln sein. Kaum jemand reißt sich um einen als gefährlich eingestuften Hund, und selbst wenn sich jemand findet, muss die Person erstmal ein "berechtigtes Interesse" zur Haltung nachweisen, eine maximal ausbruchssichere Haltung garantieren, einen Sachkundenachweis machen, ein astreines Führungszeugnis nachweisen, ne Haftpflicht finden, die einen als gefährlich eingestuften Hund für halbwegs akzeptable Preise aufnimmt usw. Und wenn der Antrag dann tatsächlich bewilligt wird - joa, dann fristet der Hund trotzdem ein Leben mit Maulkorb an der 2 Meter Leine. Und badet damit für sein restliches Leben das aus, was viel zu oft allein der Mensch vermurkst hat.