Die Krankenkasse etc. wird erst einmal den gesamten Betrag einfordern. Die Frau müsste sich dann einen Anwalt nehmen und eine Teilschuld einfordern.
Das ist so nicht richtig. Zumal der Schaden am Finger nicht durch den anderen Hund entstanden ist, sondern durch das eigene Eingreifen der TE. Die Krankenkasse verlangt dann etwas von der anderen Halterin, wenn entweder klar ist (zB durch Gerichtsurteil), dass diese die volle Schuld trägt, oder die KK klagt selbst wenn der Betrag entsprechend hoch ist. Ansonsten trifft die KK keine Entscheidung über die Haftung.
Ich arbeite im Ersatzleistzungswesen der KK.
Und zu meiner Krankmeldung: Ich befinde mich schon im Krankengeld. Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich die Krankmeldung jetzt ändere auf die aktuelle Verletzung am Finger und danach aber (vermutlich, je nach Dauer der Behandlung jetzt) meine akute andere Behandlung auch noch weiter besteht, mein AG dafür aber nicht erneut 6 Wochen für mich zahlen müsste? Weil müsste er das, fände ich das eher so :/ .
Nein, die Diagnosen bestehen jetzt parallel, daher besteht kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.