Ein TA schätzt einen Welpen auf 5./6. Wochen und sagt, Juniorfutter reicht. Bedeutet also, der Welpe wird vom TA so fit eingeschätzt, dass er mit dem Futter klarkommt.
Auf Grundlage dieser Angaben wird das VetAmt informiert.
Amt setzt sich in Bewegung und - kann rein rechtlich nichts machen. Denn: Ist Gefahr im Verzug?
Nein. Dieses Kriterium ist nicht erfüllt. Sie können nicht die Polizei hinzuziehen, die Tür nicht öffnen lassen, kein Tier mitnehmen.
Ja, Tierschutzgesetz sagt auch eindeutig, dass die Welpen zur Mutter gehören.
Aber, außer bei Gefahr im Verzug oder bei durch Staatsanwaltschaft durchgesetztem Durchsuchungsbefehl bedeutet es auch: der Halter der Mutter kann die Tür geschlossen lassen.
Oder, er kann sie öffnen, aber muss weder alle Räume noch alle Tiere zeigen. Das funktioniert erst mit Durchsuchungsbefehl. Und der dauert. Da sagt auch keiner "oh nein, der Welpe wurde als so fit eingeschätzt, dass der TA zu normalem Juniorfutter geraten hat. Wir müssen etwas unternehmen!"
Da kann man jetzt lange dran rütteln, aber das ist die rechtliche Seite. Denn die Privatwohnung ist ein geschützter Raum und da kann sich keiner mal eben Zugang verschaffen, egal wie hardcore die VetÄmter von anderen angeblich sind.