Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuware sind 2 Jahre oder?
Ja. Aber nach einem Jahr greift die Beweislastumkehr. Dann muss der Kunde beweisen dass die Ware schon beim Kauf einen gewährleistungsrelevanten Mangel hatte dessen Auswirkungen sich erst im Laufe der Nutzung gezeigt haben.
Das zu beweisen ist dem Käufer in den meisten Fällen nicht möglich. Dann hängt es davon ab wie seriös Händler und Hersteller sind.