Also die 3 Jahre dürften sich auf die gesetzliche Verjährungsfrist beziehen.
Wobei das den Anspruch betrifft und nicht den Einreichungsrahmen den eine Versicherung in ihren AGB vorgibt.
Richtig, aber ich vermute, ein pragmatisch denkender Makler könnte sowas durchaus raushauen.
3jahres-Einreichfristen gibt es mWn bei keiner Versicherung. Egal für was.