Beiträge von -Ann-

    Sorry! Das ist ein Witz, oder?

    Äh, nö. Aber Gesetz hin oder her, da muss einem doch schon das Bauchgefühl sagen, dass das nicht gut für Vertrauensaufbau und Bindung schaffen ist...

    Der eine hat die Meinung und der andere hat halt eine andere.

    Man sollte dann aber auch die unbequemere Meinung mit zu Gewicht lommen lassen. Und es nicht so tun, als wollte man dich angreifen, was ja nun definitiv niemand getan hat. Sorry, aber da kann ich nicht auf meinen Fingern sitzen bleiben.

    Da hört sich Bällchen spielen am gängigsten an. Natürlich haben wir noch ganz viel anderes Spielzeug. Er liebt seine Quietsch-Tiere

    Die pushen genauso hoch, wie Bällchenspiele.

    Von Todesangst des Welpen und Baby würde man auch nicht alleine lassen, zu unwiderruflich Schäden, bis hin zu, der Welpe ist die meiste Zeit des Tages eingesperrt.

    Aber nichts davon ist völlig aus der Luft gegriffen. Klar hat der Welpe Angst, wenn er plötzlich völlig alleine gelassen wird in einer für ihn noch völlig fremden Umgebung und ebenso kann es sein, dass das sein Alleinebleiben in Zukunft stark erschwert, wenn man das so "trainiert". Und viele Stunden des Tages eingesperrt ist er ja nun wirklich..

    Welche Kommentare wären denn besser? Box ist super, dann klappt es bestimmt irgendwann einfach so?

    Und ich denke für mich, wenn ich eine "Trainingsmethode"( die ich in rein in die Box und Tür zu, Winseln bestenfalls ignorieren nicht wirklich erkennen kann; wenn das Sinn macht, dann erkläre man ihn mir bitte gerne) nicht für gut oder zielführend halte, dann nenne ich auch Gründe, warum.

    Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.

    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.

    wieso bist du der Meinung, dass das bezüglich Schmerzensgeld einen Unterschied machen sollte? (interessiert mich echt, auch wenn das nicht die frage der TE ist

    Weil es für mich einen Unterschied macht, ob der Hund aktiv und in Beschädigungsabsicht zugebissen hat, oder ob er vielleicht nur aufgeregt in die Leine gesprungen ist und die Botin sich dadurch erschrocken hat.

    Überspitzt gesagt hab ich mich auch schon erschrocken, wenn die Kleinen Beller von nebenan aus dem nichts sehr schrill losgekläfft haben. Stehe ich jetzt dabei zb auf einer Leiter und falle durch den Schreck runter, verlange ich eher nicht nach Schmerzensgeld, im Gesensatz zu wenn die mich aktiv angegriffen und gebissen hätten.

    Das ist ein extrem überspitztes Beispiel, das ist mir bewusst, soll aber nur verdeutlichen, wo ich den Unterschied sehe. Ich weiss auch, dass es per Gesetz oder Verordnung anders aussieht, das hab ich ja ein paar Beiträge vorher auch schon geschrieben.

    Wenn der Hund nur versucht hat, anzuspringen, aber per Leine davon abgehalten werden konnte, kann das einen großen Unterschied machen. Auch machen die meisten mir bekannten Ämter einen Unterschied zwischen erfolgreichem Anspringen und Beißen. Allein deswegen würde ich das für meinen Hund geklärt haben wollen.

    Also ich hab gestern noch mal nachgelesen, hier (nrw) reicht gefahrdrohendes Anspringen vollkommen aus, um entsprechende Auflagen zu bekommen.

    Aber bei der Schmerzensgeldforderung dürfte das (hoffentlich) schon einen Unterschied machen.