Beiträge von Hundebär

    Die Lieferung von Netz und Teleskopstangen ist da!!!

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    Sodele, nun gehts bei 33° Grad an die Balkonvernetzung. Über Fuffzich in der Sonne, die jetzt voll druffscheint. Sch***eeegaaal weil:

    EEENDLIIICH!!! :smiling_face_with_heart_eyes: :smiling_face_with_heart_eyes: :smiling_face_with_heart_eyes:


    Hundebär halte durch, die Miezen werden es Dir danken.

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    Ooooooooooooooommmmmmmmmmmmmmmmmm

    :rolling_on_the_floor_laughing: :rolling_on_the_floor_laughing: :rolling_on_the_floor_laughing:

    Nein….das ALG I wird im Rahmen des §145 SGBIII nur solange gezahlt, wie du rein rechnerisch Anspruch hättest.

    Bedingt korrekt: solange Du nicht während des Bezuges über 6 Wochen hinaus krankgeschrieben bist.

    Denn dann stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) zur Verfügung und erhältst somit auch kein ALG I.

    War so. Wirklich!

    Ob sich jetzt bei der Änderung zum 1.1.23 was geändert hat, weiß ich nicht.

    Kann man aber ja googeln....

    Meine Hündin hätte nach ihrem bewegenden bzw. bewegten, kurzen Leben, welches sie hatte, bevor sie zu mir kam, durchaus auch negativ auffallen können, ich sag das jetzt extra mal bewußt breitgehalten.

    Ist sie aber nicht.

    Sie ging durch mehrere unpassende Hände und landete schlußendlich im Alter von gut sechs Monaten bei mir. Als TS- und Notfall, ursprünglich mal geplante Zuchthündin.


    Ja, sie war teils depriviert.

    Ja, sie kannte nix.

    Aber nein, sie reagierte weiterhin freundlich, offen, zuvorkommend, interessiert und eben NICHT aggressiv auf all das Neue, was in kurzer Zeit auf sie zukam, zu erlernen war usw.

    So etwas steht und fällt (auch) mit dem Umgang mit dem Hund, mit dem Verständnis, und vor allem MIT DEM CHARAKTER DES INDIVIDUUMS Hund.


    Wie bereits bekannt: alles wurde gut. Sie ist mittlerweile eine Assistenzhündin.

    Würde sie nicht dauernd ihre Riesenpfote geben bei "hör bitte nicht mit Streicheln auf", könnte man sie durchaus auch im Altersheim oder bei psychisch gestörten Kindern einsetzen.

    Und jetzt sage mir nochmal einer, daß man aus HSH nicht auch was anderes, umgeleitetes, aber und genau deswegen trotzdem glückliches machen kann als immer nur draußen an der Rinder- oder Schafs-Herde zu arbeiten.

    Ihre "Herde" und Familie hatte sie ja trotzdem immer (seit sie bei mir ist). Wenn auch jetzt mittlerweile unter veränderten Umständen.

    Nichtsdestotrotz ist sie zufrieden, glücklich und gechillt.


    Danke fürs Lesen!

    Dies ist nicht richtig. Nach Aussteuerung stellst den ALG I Antrag und bekommst auch ALG I, auch wenn du weiterhin krank bist.

    Falsch.

    Bei Beantragung des ALG I mußt Du arbeitsfähig, also nicht krankgeschrieben sein.

    Nach 6 Wochen Krankheit entfällt das ALG I, dann hast entweder gar nix oder mußt Bürgergeld beantragen.


    Und ja bzw. nein, der Rentenversicherungsträger schafft es NIE, noch während des Bezuges von ALG I den EU-Rentenantrag zu gewähren.

    Denn als allererstes wird grundsätzlich erstmal abgelehnt.

    Weil dann die Zeit spielt....