Ich hab auch mehr wegen der rechtlichen Seite gefragt, also sprich, kann mein AG mir was, wenn ich trotz AU im Stall bin? Grundsätzlich mach ich dann auch einen kurzen Spaziergang (wenn es nicht, wie heute, Hunde und Katzen graupelt), das ist ja eher gut für die Genesung. Nur heute war ich schon nach dem ganzen Umsorgen durchgefroren, und das ist natürlich wiederum nicht förderlich.
Das kommt halt auf den Grund der AU an. Bist du wegen Depressionen AU geschrieben dann fördert das die Heilung. Bist du wegen Grippe krankgeschrieben dann wäre in der Kälte am Stall sein eher etwas was dir negativ ausgelegt werden könnte. Vor Allem wenns ja eh ein Pensionsstall ist.
Korrekt. Man muss aber auch betrachten, wie sehr es die/den Kranke/n belasten kann, wenn sie/er sich um das Pferd sorgt und über welchen Zeitaufwand wir hier reden. Der AG kennt den Grund Deiner Erkrankung nicht, wenn Du ihn ihm nicht selbst mitgeteilt hast. Aber wenn bspw. ein/e Kollege/in Dich über Stunden am Stall sieht, wie Du frohen Mutes das Pferd unterhälst, dann kann das im schlimmsten Fall schon zu einer internen Untersuchung und einem Besuch beim Vertrauensarzt führen.
Kurz hin, Pferd grundversorgen (inkl. "Katzenwäsche") und wieder heim und hinlegen - ich denke mal, da kann Dir keiner einen Strick draus drehen. Aber beim nächsten Mal mehr anziehen und was Warmes für hinterher, um der Auskühlung entgegenzuwirken, würde ich schon anraten. Oder bist Du vom Arzt ausdrücklich ins Bett beordert worden?
(Ist natürlich nicht rechtlich belegt, nur, was ich so über die Jahre mir angelesen hab.)
https://www.ruv.de/gesundheit/kra…was-ist-erlaubt