ZitatDer Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.
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Hinweis: BAG, Urteil vom 11.12.2019, Az: 5 AZR 505/18; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018, Az: 7 Sa 336/18
Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbei…_76_506462.html
Haufe ist eher arbeitgeberfreundlich einzuschätzen. (nur mal so zum Einordnen)