Zum Thema Arbeitsvertrag:
Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
In meinem Vertrag steht:
Frau Wau wird als Teilzeitkraft mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von X Stunden eingestellt
Frau Wau ist zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet
Überstunden werden durch Freizeitausgleich oder Vergütung abgegolten
Frau Wau erhält einen monatlichen Bruttolohn von X
Das heißt doch, dass ich jede Stunde die über meine X Stunden pro Woche geht, gezahlt oder als Freizeitausgleich bekomme?
(Hab erst Mitte des Monats dort angefangen, daher noch keine Lohnabrechnung; in meinen vorherigen Jobs hab ich immer auf Stundenbasis gearbeitet also ohne fixes Gehalt)
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Definition laut IHK
Eine einheitliche Definition des Begriffes „Überstunden“ (bzw. des in gleicher Art und Weise häufig gebrauchten Begriffes „Mehrarbeit“) existiert nicht. Allgemein ist jedoch unter Mehrarbeit die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Arbeitszeit zu verstehen. Überstunden leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltenden Arbeitszeiten hinaus arbeitet (BAG vom 08.11.1989, Az.: 5 AZR 642/88). Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglicher Vereinbarung auf Tag/Woche/Monat oder Jahr verteilt ist.
Quelle:
https://www.ihk.de/rheinhessen/re…rarbeit-1453372
(Da steht noch mehr dazu, hier nur der Anfang der Seite.)
Und hier steht auch noch was drumherum:
https://www.igmetall.de/service/ratgeb…n-was-recht-ist
Zum Leseverständnis bei solchen Sachen:
"vereinbart" = beide Seiten stimmen zu
Das heftige (bei TZ-Verträgen noch mehr als bei VZ-Verträgen) mit so einer Klausel:
Da das Gesetz von 6-Tage-Woche ausgeht, kann die Mehrarbeit auf bis zu 48 Stunden / Woche ausgedehnt werden (bei 6 Arbeitstagen, d.h. 8-Stunden/Tag ist der Normalfall), wenn es sich um einzelne Änderungen handelt, d.h. wenn "innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden".
Und zur konkreten Frage: ja, ich lese das so, dass jede Stunde über x Stunden auf ein Freizeitkonto gehen oder direkt ausbezahlt werden. (Auszahlung lohnt in den seltensten Fällen, da ja auch Sozialabgaben dafür anfallen.)