Beiträge von CundC

    Oh, wenn es um Größe geht.... die haben, glaube ich, gar keine Endgröße. Bei guter Düngung und Wasserversorgung sowie gutem Wetter können (die länglichen) Zucchini die handelsüblichen Schmorgurken um ein Vielfaches übertreffen - länger als mein Unterarm und ein Durchmesser von 20cm sind durchaus erreichbar. Das können die runden bestimmt auch (im Verhältnis).

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.

    Der Vermieter darf die Hundehaltung aber nicht pauschal verbieten (BGH Urteil) ... und bei ihr im Mietvertrag steht ja offenbar auch nix von einem Hundehaltungsverbot mit drin.

    Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

    Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.

    Der Vermieter kann Hundehaltung verbieten, wenn er es im Einzelfall begründen kann. Und tatsächlich würde ich bei einem Vertrag, der ausdrücklich nur Kleintierhaltung erlaubt, nicht einfach so einen Hund anschaffen, sondern entweder vorher für klare, rechtswirksame Verhältnisse sorgen oder aber eben eine neue Wohnung suchen.

    Du hast insofern recht, ich hab da nochmal nachgedacht, als eine Nichtnennung nicht automatisch ein Verbot ist.

    Ob aber ein Hund zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, ist eine zweite Frage (und da hängt es wieder von den Gerichten ab). Und es schwebt wieder die Gefahr des Verbotes über dem Mieter. Also lieber vorher mit dem Vermieter sprechen als irgendwann vor der Forderung zu stehen, den Hund abgeben zu müssen.

    nepolino Bei Zucchini ist die Pflanze selbst meist kompakt, bei Kürbissen rennen die Triebe durch die Gegend und erobern den halben oder ganzen Garten (je nach Größe). Auf Deinem Foto sieht die Pflanze recht kompakt aus und auch die Frucht hat ein zucchinitypisches Äußeres - ich wär auch für Zucchini.

    Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.

    Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.

    Im Mietvertrag steht dass Kleintiere in den Wohnräumen erlaubt sind. Aber jetzt bin ich mir unsicher ob damit kleine Tiere wie Kaninchen oder Hamster gemeint sind? Aber wie gesagt, es leben hier sehr viele Hunde, daher denke ich nicht, dass es verboten ist. Zumindest steht nichts explizit darüber drinnen.

    Dazu hatten schon andere geschrieben, aber hier nochmal der Vollständigkeit halber. Mini-Hunde wie kleine Chihuahuas werden von einigen Gerichten als "gleichwertig" zu Kleintieren gesehen. Aber grundsätzlich ist es wichtig, vom Vermieter die Erlaubnis zur Hundehaltung schriftlich zu haben. Viele Vermieter sehen das sehr kritisch und legen in der Erlaubnis auch z.B. die Rasse oder die Größe fest, die erlaubt oder nicht erlaubt ist.

    Du hast also nicht nur die finanzielle Seite als Argument, sondern auch Euren Mietvertrag.

    Stell Dir vor, ihr erwischt einen Hund, der nicht (leise) allein bleiben kann und der dann Eure Nachbarn so nervt, dass die sich beim Vermieter beschweren (kommt garnicht so selten vor). Der Vermieter schaut in Euren Mietvertrag und stellt Euch dann das Ultimatum:

    Sorgt dafür, dass der Hund ruhig ist (wie soll man das machen, wenn er allein zuhause ist?) oder gebt ihn binnen 2 Wochen weg (finde mal in der Zeit ein gutes neues Zuhause) oder Ihr bekommt die Kündigung (und dann finde mal eine Wohnung, in der der Hund erlaubt ist und die bezahlbar ist und auch noch einigermaßen gut liegt, auch nicht so einfach).

    Man muss einfach nur wollen. Für mich klingt es nach Ausrede zu sagen "Joe, sorry Töchterchen, wir sind zu arm für einen Hund". Ich denke dass die Mutter einfach keine Lust auf die Verantwortung hat und sie das auch ein Stück abgeschreckt hat.

    Das finde ich schon fast unverschämt!

    Ich habe zwei Kinder, ich weiß was Verantwortung bedeutet und daran wäre es sicher nicht gescheitert. Natürlich muss man sich neu reinfuchsen, so wie bei jedem Lebewesen, aber das nicht der Grund.

    Ich war hier sehr offen was meine finanziellen Mittel angeht, denkst du ich schreibe über so ein sensibles Thema aus Spaß?

    Das ist nicht nur fast! unverschämt, da bin ich voll bei Dir, liebe Just.Me .

    Du hast sicher die darauf folgenden Beiträge gelesen und weißt inzwischen, dass das nicht die allgemeine Tendenz im Forum ist.

    Zum finanziellen Aspekt an sich: Ich finde es toll, dass Du da so offen drüber schreibst. Ich habe zusammen mit meinem Mann auch harte Zeiten durchgemacht und wir waren damals über jeden Monat froh, den unsere Hunde gesund überstanden haben. Wir hatten Glück und die Kosten hielten sich in Grenzen, auch später, als sie alt waren. Aber grundsätzlich muss man halt VOR der Anschaffung das Schlimmste mitbedenken. Deshalb habe ich (hier nur die Kurzversion) auf die Aufnahme eines Dritthundes vor ein paar Jahren verzichtet - ich wollte nicht vor der Entscheidung stehen müssen, 2 Hunden den Tierarzt zahlen zu können, dem dritten aber verweigern zu müssen (er war Leishmaniose-positiv, das ist eine Infektionskrankheit, die schubweise zu recht teuren Medikamenten führt).

    Noch eine Frage. Wir leben in einer Mietwohnung ohne Garten. Ist das ein Problem? Hunde sind erlaubt.

    Steht das auch wirklich so im Mietvertrag?

    Eine Duldung kann ganz schnell kippen und dann steht Ihr vor der Wahl Hund weggeben oder neue Wohnung finden.

    Ein "hier haben viele Mieter Hunde" ist häufig genug nur ein "solange der Hund keinen Ärger verursacht, sehe ich ihn nicht" seitens des Vermieters.

    Wenn Ihr also einen Hund anschaffen wollt, dann stellt bitte vorher sicher, dass er im Mietvertrag steht. Nur so seid Ihr rechtlich auf der sicheren Seite.

    Und da ich glaube, dass das untergegangen ist:

    Wenn Ihr Euch mal ein bischen einlesen wollt, welche Rassen allgemein passen könnten, dann schaut mal hier:

    https://www.fci.be/de/nomenclatur…ithunde.html#s6

    Seid Euch aber bitte auch im Klaren darüber, dass nicht alle die da aufgeführten Rassen auch wirklich empfehlenswert sind - da sind auch sog. Qualzuchtrassen dabei, die ich absolut ablehnen würde.

    . Irgendwo stand, dass 75% der MAK über das Kolostrum kommen und 25% über die Plazenta. Nur, welche AK das sind, hab ich nicht mehr im Kopf.

    Ich glaube, eher umgekehrt, das meiste kommt durch die Plazenta. Jedenfalls beim Menschen.

    Das müssten dann die IgG sein.

    Neugeborene und Welpen besitzen durch maternale (mütterliche) Antikörper eine vorübergehende passive Immunität. Die Aufnahme der maternalen Antikörper erfolgt tierartabhängig über die Plazenta oder über die Biestmilch (Kolostrum). Bei Hund und Katze werden fast alle maternalen Antikörper über das Kolostrum in den beiden ersten Lebenstagen übertragen.

    Quelle https://www.msd-tiergesundheit.de/fokusthemen/im…le-antikoerper/

    Die 75% finde ich nicht wieder, aber "fast alle maternalen Antikörper über das Kolostrum" klingt doch schon recht eindeutig.

    Was auch immer ein Welpe kostet, ist ein Witz gegenüber dem, was im Nu bei einigen Tage Tierklinik zusammenkommt. Ausstattung und Welpenpreis lassen sich sich planen, Tierarztkosten müssen aber auch gesichert sein, und da kann es schnell mal um Beträge gehen, für die kein Schüler-Nebenjob aufkommen kann.

    Nun ja, da könnte man sich aber auch in Richtung Versicherungen mal schlau machen. Da gibt es inzwischen OP- oder auch Krankenversicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung. Damit wären die großen Klopper, die möglicherweise kommen, abgefangen.

    Ganz allgemein könntest Du hier schauen, ob Dich da etwas anspricht:

    https://www.fci.be/de/nomenclatur…ithunde.html#s6

    Kurz gefasst:

    Ohne Titer Bestimmung ist das zwischen 8-16. Woche reine Lotterie. Oder?

    Aber eine Lotterie mit gezinkten Karten, da fast alle Welpen nach der 2. Impfung einen genügenden Impfschutz haben.

    Um das Ganze mit der Impfung noch komplizierter zu machen, gibt es in manchen Ländern noch die spezielle Puppy-Impfung mit attenuiertem Lebendimpfstoff. Damit soll die Lücke im Impfschutz zwischen 8 und 12 Wochen geschlossen werden. Emrys hat so eine Puppyimpfung in Holland mit 6 Wochen erhalten, 3 Wochen später in CH die normale Grundimmunisierung begonnen.

    Grad nochmal nachgeschaut.

    Ein Lebendimpfstoff ist diesbezüglich nicht besser als der Totimpfstoff - wird er gegeben bei Vorhandensein MAK, ist die Impfung für die Katz.

    Der Impfstoff Vanguard z.B. ist freigegeben ab 6 Wochen, Nobivac genauso, Virbagen ab 8 Wochen, Eurican ab 7 Wochen - alles Lebendimpfstoffe mit attenuierten Viren (= abgeschwächte Viren - das ist normal für Impfungen, soweit ich weiß).

    Einen Totimpfstoff für Parvo habe ich jetzt nicht finden können.

    8, 12 und 16 Wochen ist die Empfehlung der Stiko Vet - man kann halt auch mit 6 Wochen schon impfen - oder auch mit 2 Wochen (dafür gibt es einen Extra-Impfstoff und empfohlen wird das bei starkem Infektionsdruck und den haben wir hier in D definitiv nicht).