Ich habe das hier auf die Schnelle gefunden
"Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:
Zitat
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermieter zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.
Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:
z.B. weitere Hausbewohner, Nachbarn
Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird.
Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag sorgsam prüfen."
Meine Schwiegereltern hatten das Problem mit ihren Mietern auch gerade. Im Mietvertrag wurde zusätzlich vereinbart, dass Tierhaltung abzusprechen sei.
Die Mieter holten sich einen Hund ohne vorab mit meinen Schwiegereltern zu sprechen.
Ging leider nach hinten los, der Hund musste wieder weg. Zum einen war der Lütte mit seinen gerade mal 10 Wochen von morgens um 7.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr allein und nur am jaulen. Natürlich hat er in dieser Zeit in die Wohnung gemacht (hochwertiges Korkparkett). Wegen einer Pipipfütze auf der ins Hochparterre führenden Treppe ist meine Schwiegermutter (92 Jahre) ausgerutscht und gestürzt. Gott sei Dank "nur" blaue Flecken, eine Hüftprellung und ein verstauchtes Handgelenk.
Zudem leidet sie extrem unter einer Tierhaarallergie.
Die Mieter waren auch der Meinung, Hundehaltung könne nicht durch den Vermieter verboten werden, haben sich leider getäuscht.