Beiträge von Pünktchen86

    Ich bin mal eine ganze Ausreitrunde (3,5km) rückwärts geritten. Zickige Stute, wollte nicht vom Hof, reagierte mit rückwärts gehen. Also Pferd umgedreht, rückwärts vom Hof runter geritten. 3 oder 4 mal angeboten, ob wir jetzt wieder drehen und vorwärts weiter wollen. Sie zickte, also weiter im Rückwärtsgang.

    Wir hatten nie wieder ein Problem miteinander…

    Allerdings war das Pferd gut geritten (und trainiert).

    Was tatsächlich ein Thema ist, sind Hinterhufe heben und auskratzen. Er tritt. Ich kann mich nicht mehr erinnern ob das ein Stück weit normal ist, oder einfach sein Thema. Das gehen wir jetzt an. Einen richtigen Plan hab ich noch nicht, außer kurz anheben, loben, wenn er es lässt und anmotzen und nochmal, wenn er es getan hat und aufhören, wenn es brav war. Nach dem Motto "Die Zeit wirds richten". Habt ihr dazu einen Tipp?

    Hat meine Stute auch gemacht, die hatte ein riesiges Problem mit der Balance und ich habe anfangs nur vorne ausgekratzt und hinten erstmal nur von außen mit dem Hufkratzer "geklopft" und mal vorsichtig mit der Hand am Bein runter.

    Hinterher meinen Mann vorn hingestellt mit Äpfelchen und Möhrchen und dann vorsichtig kurz hochgenommen, belohnt, wieder hingestellt, dass sie erstmal vorn abgelenkt war und alles toll für sie war...

    Dann immer etwas weiter und das dann auch beim Schmied so genutzt. Hat gedauert aber dann ganz gut geklappt :nicken:

    Ja, das wäre auch mein Weg. Gerade in dem Alter/Ausbildungsstand ist es nicht böse, sondern Balance.

    Meiner hat auch ein Balanceproblem hinten. Er schlägt nicht, hält den Huf aber nicht selbst. Kurz Hufeauskratzen geht inzwischen mit Erinnerung, der Schmied hat einen gepolsterten Bock extra für Jungpferde.

    Neben Übungen zur Gymnastizierung habe ich jetzt Balancekissen organisiert.

    Solange bis es Früchte trägt müssen wird da jetzt alle durch :upside_down_face:

    Pfuh, finde ich schwierig. Ich würde meine Pflegebeteiligung nicht mit einem Jungpferd ins Gelände schicken und mir den Platz „reservieren“. Ich mache die „gefährlichen“ Sachen wie Strassengewöhnung und die Pflegebeteiligung macht das alltägliche Handling. Insoweit sie das möchte.

    Ich (!) würde jedenfalls nicht mit einem fremden, nicht strassensicheren Pferd spazieren gehen. Wenn was passiert bist du der Depp. Wenn ich mich bei meinem verschätze und der landet unterm Trecker, ist das tragisch, aber klar meine Schuld. Aber der Schaden ist an meinem Pferd.

    Bei einem Beteiligungspferd ist der Schaden an einem fremden Tier. Da hätte ich dann zusätzlich zum Trauma des Unfalls noch ein schlechtes Gewissen.

    Zur eigentlichen Frage: Ich gehe mit meinem nur mit Begleitpferd raus. Hier sind alle geritten, da ist das auch eher schwierig, wen für Gassi zu finden, aber hilft ja nix.

    Kein Hund, auch wenn die Größe nicht viel abweichen dürfte zu einer großen Dogge:

    Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

    https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/beis…content=app_ios

    Ich möchte es retten, füttern und liebhaben. Und beten, dass sie nicht trächtig ist, wenn sie beim Hengst stand…

    Einen Platz hätte ich sogar. Aber Bedenken ob sie den Transport überlebt und Manschetten vor dem, was finanziell dran hängt…

    Ja, das hab ich auch so verstanden. Aber ein Wachhund "darf" oder?

    Eigentlich witzig, wenn jemand bei mir einbricht, mein Hund meldet, Einbrecher reagiert nicht, bedroht Hund, Hund schnappt, ich zahle :rolling_on_the_floor_laughing:

    Gehört der Wachhund dem Betrieb, würde die Haftung idR abgelehnt werden. Auflagen und ggf. Einstufung als gefährlicher Hund kann es trotzdem geben.

    Als privater haftest du zwar, aber durch die Mitschuld des Einbrechers kann der Zahlungsanspruch von ihm auf Null fallen. Das dürfte insbesondere auf vernünftig gesichertem Gelände der Fall sein.

    Grundsätzlich haftet der Halter eines Hunds (sofern es sich um Hobbyhaltung handelt) für einen Schaden, den der Hund anrichtet, unabhängig davon, ob der Halter es schuldhaft verursacht hat.

    Ist das etwas anderes, wenn der Hund nicht in Hobbyhaltung ist? Also mir ist klar, dass der Halter nicht haften wird, wenn ein Wachhund einen Einbrecher stellt und löchert, auf dem eingezäunten Gelände zum Beispiel. Aber was ist mit Rettungsdiensthunden, Polizeihunden, Therapiehunden etc? Wird das da anders betrachtet? Weißt du dazu etwas?

    Ja, steht explizit im §833 BGB.

    Heißt alle Hunde die nicht direkt dem Broterwerb dienen fallen unter die Gefährdungshaftung.

    Das hat aber auf die ordnungsrechtlichen Probleme keine Einwirkung.