Vorsicht, ein saftiger grüner Fleck ist auch ein Schaden. Denn er verändert das Erscheinungsbild. (Nach meiner Rechtsauffassung, aber nicht nach meinem allgemeinem Weltbild)
Strauch wird schon schwieriger, aber Rasen... wie gesagt, der säftige grüne Fleck kann ein Schaden sein.
Aber machen wir das mal Stück für Stück. Erstens: Es ging ja um einen Rasen. Ich gebe zu, dass es bei Dingen wo es mehr Zeit bräuchte, ungemein schweriger würde. Und du hast auch recht das man ein 'dauernd' nicht mit einem Foto belegen kann. Aber mit mehreren wäre das möglich.
Ob es denkbar ist, und denkbar ist mehr als es tatsächlich gibt, spielt für den Kläger überhaupt keine Rolle. Das wäre wenn dann etwas für die Verteidigung um Zweifel entstehen zu lassen, sollte dann aber belegt werden. Warum auch immer es jetzt um einen Strauch geht anstatt um den Rasen ist mir immer noch ein Rätsel, aber seis drum, aber ob der Strauch weniger robust ist oder nicht spielt ja nu überhaupt keine Rolle. Also wenn du vor Gericht jemals durchkriegst als Verteidigungsargument, dass die Sache einfach nicht robust genug war, dann würde ich sagen der Richter sollte in Ruhestand gehen.
Aber eine Frage kann ich dir ganz einfach beantworten. Natürlich darf ich den Hund fotografieren. Unzwar vollkommen unabhängig davon ob ich etwas beweisen möchte. Wir haben in Deutschland (und nur zu diesem Land kann ich etwas sagen) kein Recht am Bild eigener Sachen. Ich kann die Bilder sogar veröffendlich wenn ich das wollte. Aber sooo interressant find ich die Frage eigendlich garnicht, aber ist natürlich dir überlassen. Ich hoffe ich konnte dir da helfen.
Ich finde es Interessant das du das Grafittiding als eindeutig ansiehst, denn da wäre es ja auch denkbar, dass mehrere Grafitikünstler die Wand beschädigt haben könnten und nur einer von vllt 20 fotografiert wurde. Das siehst du als sicher bewiesen an, bei Hunden aber nicht. Das finde ich persönlich spannend. Aber nicht aus juristischer Sicht.