Nein. Die Anzahl stuft einen als gewerbsmaessigen Zuechter ein. Gewerblich hat damit nichts zu tun.
Und die Steuer die ab Geldbetrag gezahlt werden muss, ist unabhaengig von der Huendinnenanzahl.
Ich glaube die Grenze sind 22.000 Euro. Hab ich 2 Huendinnen und die werfen in einem Jahre beide 13 Welpen, die zu jeweils 1000 Euro verkauft werden, dann ist da nix mit Liebhaberei..obwohl ich nicht als gewerbsmaessige Zuechterin eingestuft bin (weil nur 2 Huendinnen und nur 2 Wuerfe im Jahr).
OK, danke für die Korrektur.